Geplante Ausschuss-Verkleinerung: Stadtrat Wegner ruft Rechtsaufsicht an
Kurz vor der konstituierenden Sitzung des neuen Augsburger Stadtrats am Montag, 4. Mai 2026, hat Stadtrat Roland Wegner (V-Partei³) die Regierung von Schwaben eingeschaltet. Hintergrund: Die neue Stadtregierung will die Größe der meisten Ausschüsse von 13 auf 12 Mitglieder reduzieren. Dadurch würde die zweiköpfige Ausschussgemeinschaft von „Augsburg in Bürgerhand“ und der V-Partei³, keinen Sitz mehr in diesen Gremien erhalten. Wegner hält dies für einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip.
Von Bruno Stubenrauch

Sieht sich ausgebootet: Stadtrat Roland Wegner (Foto: V-Partei³)
Die neue Augsburger Stadtregierung aus SPD, CSU, Generation AUX und Freien Wählern hat eine Änderung der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 4. Mai gesetzt. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Größe fast aller Ausschüsse von bisher 13 auf künftig 12 Mitglieder zu verkleinern. Betroffen wären unter anderem der Allgemeine Ausschuss, der Finanzausschuss, der Kulturausschuss, der Bauausschuss und der Umweltausschuss. Der Jugendhilfeausschuss soll mit 20 Mitgliedern unverändert bleiben, der Ferienausschuss von 17 auf 15 Mitglieder reduziert werden.
Ausschussgemeinschaft ohne Ausschuss?
Bruno Marcon („Augsburg in Bürgerhand“) und Roland Wegner (V-Partei³) haben am 24. April 2026 bei der Stadtverwaltung eine Ausschussgemeinschaft angezeigt. Diese Konstellation wäre im neuen Stadtrat mit zwei Sitzen vertreten. Bei einer Ausschussgröße von 13 Mitgliedern hätte sie nach dem rechnerischen Verfahren (Hare/Niemeyer) einen Anspruch auf einen Sitz in den meisten Ausschüssen. Bei einer Reduzierung auf 12 Mitglieder entfiele dieser Anspruch. Die Gemeinschaft wäre dann von der regulären Ausschussarbeit ausgeschlossen.
Erhebliche rechtliche Bedenken
In seinem Schreiben an die Regierung von Schwaben als Kommunalaufsicht beruft sich Wegner auf das sogenannte „Spiegelbildlichkeitsprinzip“. Danach soll die Sitzverteilung in den Ausschüssen möglichst genau der Zusammensetzung des Gesamtstadtrats entsprechen. Eine Verkleinerung der Ausschüsse auf 12 Mitglieder verändere diese Verteilung zu Ungunsten kleinerer Gruppierungen.
Wegner kritisiert zudem, dass die Beschlussvorlage keinen sachlichen Grund für die Reduzierung der Ausschussstärke nenne. Die bisherige Größe von 13 Mitgliedern sei „erfolgreich erprobt“. Auch der Bayerische Gemeindetag halte eine Ausschussstärke von einem Viertel der Stadtratsmitglieder für gerechtfertigt. Auf Augsburg bezogen wären das 15 Mitglieder. Aus Sicht des Stadtrats ist daher die geplante Verkleinerung nicht verhältnismäßig.
Die Rechtsaufsicht muss sich beeilen
Wegner bittet die Kommunalaufsicht um eine dringliche Prüfung vor der konstituierenden Sitzung. Er will insbesondere folgende Fragen geklärt wissen:
- Ist die geplante Ausschussverkleinerung von 13 auf 12 Mitglieder unter den gegebenen Mehrheitsverhältnissen mit dem Demokratieprinzip vereinbar?
- Gibt es für diese Änderung einen sachlichen Grund – oder spielen machstrategische Überlegungen eine Rolle?
Ob die Regierung von Schwaben noch vor der Sitzung am Montag eine Bewertung abgeben wird, bleibt abzuwarten. Die neue Stadtratsmehrheit müsste die Geschäftsordnung mit ihren Stimmen beschließen. Mit dem Beschluss wären Roland Wegner und Bruno Marcon die einzigen Stadträte, die von der Ausschussarbeit weitgehend ausgeschlossen wären. Alle anderen Einzelstadträte sind in den Fraktionen von SPD und Generation AUX untergekommen und dürfen mit Ausschusssitzen rechnen. Der Einspruch aus der kleinen Ausschussgemeinschaft zeigt, dass die ersten Tage der neuen Ratsperiode bereits von rechtlichen Auseinandersetzungen begleitet sein könnten.
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