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Freitag, 01.05.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Geplante Ausschuss-Verkleinerung: Stadtrat Wegner ruft Rechts­aufsicht an

Kurz vor der konstitu­ierenden Sitzung des neuen Augsburger Stadtrats am Montag, 4. Mai 2026, hat Stadtrat Roland Wegner (V-Partei³) die Regierung von Schwaben einge­schaltet. Hintergrund: Die neue Stadt­regierung will die Größe der meisten Ausschüsse von 13 auf 12 Mitglieder reduzieren. Dadurch würde die zweiköpfige Ausschuss­gemein­schaft von „Augsburg in Bürgerhand“ und der V-Partei³, keinen Sitz mehr in diesen Gremien erhalten. Wegner hält dies für einen Verstoß gegen das Demo­kratie­prinzip.

Von Bruno Stubenrauch

Sieht sich ausgebootet: Stadtrat Roland Wegner (Foto: V-Partei³)

Die neue Augsburger Stadt­re­gierung  aus SPD, CSU, Gene­ration AUX und Freien Wählern hat eine Ände­rung der Geschäfts­ord­nung auf die Tages­ord­nung der Stadt­rats­sitzung am 4. Mai gesetzt. Die Beschluss­vorlage sieht vor, die Größe fast aller Aus­schüsse von bisher 13 auf künftig 12 Mit­glieder zu ver­klei­nern. Be­troffen wären unter anderem der Allge­meine Aus­schuss, der Finanz­aus­schuss, der Kultur­aus­schuss, der Bau­aus­schuss und der Umwelt­aus­schuss. Der Jugend­hilfe­ausschuss soll mit 20 Mit­gliedern unver­ändert bleiben, der Ferien­aus­schuss von 17 auf 15 Mit­glieder reduziert werden.

Ausschussgemeinschaft ohne Ausschuss?

Bruno Marcon („Augsburg in Bürgerhand“) und Roland Wegner (V-Partei³) haben am 24. April 2026 bei der Stadt­verwaltung eine Ausschuss­gemeinschaft angezeigt. Diese Konstel­lation wäre im neuen Stadtrat mit zwei Sitzen vertreten. Bei einer Ausschuss­größe von 13 Mit­gliedern hätte sie nach dem rechne­rischen Verfahren (Hare/Niemeyer) einen Anspruch auf einen Sitz in den meisten Aus­schüssen. Bei einer Redu­zierung auf 12 Mitglieder entfiele dieser Anspruch. Die Gemein­schaft wäre dann von der regulären Ausschuss­arbeit aus­geschlossen.

Erhebliche rechtliche Bedenken

In seinem Schreiben an die Regierung von Schwaben als Kommunal­aufsicht beruft sich Wegner auf das sogenannte „Spiegel­bild­lich­keits­prinzip“. Danach soll die Sitz­verteilung in den Ausschüssen möglichst genau der Zusammen­setzung des Gesamt­stadtrats entsprechen. Eine Ver­kleinerung der Ausschüsse auf 12 Mitglieder verändere diese Verteilung zu Ungunsten kleinerer Gruppierungen.

Wegner kritisiert zudem, dass die Beschluss­vorlage keinen sachlichen Grund für die Redu­zierung der Ausschuss­stärke nenne. Die bisherige Größe von 13 Mitgliedern sei „erfolgreich erprobt“. Auch der Bayerische Gemeindetag halte eine Ausschuss­stärke von einem Viertel der Stadt­rats­mitglieder für gerecht­fertigt. Auf Augsburg bezogen wären das 15 Mitglieder. Aus Sicht des Stadtrats ist daher die geplante Ver­klei­nerung nicht verhältnismäßig.

Die Rechtsaufsicht muss sich beeilen

Wegner bittet die Kommunalaufsicht um eine dringliche Prüfung vor der konstitu­ierenden Sitzung. Er will insbe­sondere folgende Fragen geklärt wissen:

  • Ist die geplante Ausschuss­verkleinerung von 13 auf 12 Mitglieder unter den gegebenen Mehrheits­ver­hält­nissen mit dem Demo­kratie­prinzip vereinbar?
  • Gibt es für diese Änderung einen sachlichen Grund – oder spielen machstrategische Überlegungen eine Rolle?

Ob die Regierung von Schwaben noch vor der Sitzung am Montag eine Bewertung abgeben wird, bleibt abzuwarten. Die neue Stadtrats­mehrheit müsste die Geschäfts­ordnung mit ihren Stimmen beschließen. Mit dem Beschluss wären Roland Wegner und Bruno Marcon die einzigen Stadträte, die von der Aus­­schuss­­arbeit weitgehend ausge­­schlossen wären. Alle anderen Einzel­­stadt­räte sind in den Frak­tionen von SPD und Generation AUX unter­­gekommen und dürfen mit Aus­schuss­sitzen rechnen. Der Einspruch aus der kleinen Ausschuss­gemein­schaft zeigt, dass die ersten Tage der neuen Ratsperiode bereits von rechtlichen Aus­einander­setzungen begleitet sein könnten.


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