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Mittwoch, 24.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadt regelt “Max reloaded”

Aufgrund der Absage des Maxfestes rechnet die Stadt vom 14. bis 17. Juli mit Spontanparties. Um Tumulte und Gefahren für die Allgemeinheit sowie die Feiernden zu vermeiden, hat die Stadt vorsorglich eine “dringliche Verordnung” erlassen.



Die Verordnung ist im Wesentlichen wortgleich mit einer Feier-Verordnung, die für den 8. Mai 2011 anlässlich des Direktaufstiegs des FCA in die 1. Bundesliga erlassen wurde (DAZ berichtete). Der FCA konnte damals mit einem Sieg im Spiel gegen den FSV Frankfurt alles klarmachen. Vorbild für die Verordnung ist wieder der § 1 der Straßenverkehrsordnung. So heißt es im zweiten Paragrafen der Spontanparty-Verordnung ebenfalls: “Jeder Besucher […] hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird”.

Kleine Unterschiede zur Feier-Verordnung vom 8. Mai gibt es allerdings: Auf den Spontanparties ist es dieses Mal nicht explizit verboten, Tiere mitzuführen und Gegenstände zu werfen. Auf ein Verbot, “außerhalb von Bedürfnisanstalten die Notdurft zu verrichten”, hat man ebenfalls verzichtet. “Dringliche Verrichtungen” sind nämlich auch ohne die “dringliche Verordnung” in der Innenstadt nicht erlaubt.

» “Dringliche Verordnung” für den 14. bis 17. Juli (pdf, via Stadt Augsburg)

» “Dringliche Verordnung” für den 8. Mai 2011