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Dienstag, 24.03.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Aus dem Stadtrat

Regierungsübergang im Rathaus: Klare Abläufe, unter­schiedliche Modi

Mit dem Wechsel an der Spitze der Stadt beginnt in Augsburg Anfang Mai eine neue kommunal­politische Amtsperiode. Der Übergang folgt dabei festen rechtlichen Vorgaben – mit unter­schied­lichen Regelungen für Ober­bürger­meister, Referenten und ehren­amtliche Stadt­rats­mitglieder.

Von Bruno Stubenrauch

Stadtratssitzung im Oberen Rathausfletz (Bild: DAZ-Archiv)

Oberbürgermeister: Lückenlose Amtsführung bis zur Vereidigung

Bis zur offiziellen Amtsübernahme bleibt die amtierende Ober­bürger­meisterin Eva Weber voll handlungs­fähig. Die Bayerische Gemeinde­ordnung schließt eine „amtslose Zeit“ ausdrücklich aus. Das bedeutet: Sie führt die Amts­geschäfte ohne Ein­schränkung weiter – auch in Krisen­situationen – bis zur Vereidigung ihres Nachfolgers.

Diese erfolgt am Montag, 4. Mai, im Rahmen der konstitu­ierenden Sitzung des neuen Stadtrats. Mit der Vereidigung übernimmt Florian Freund offiziell das Amt des Ober­bürger­meisters.

Referenten: Amtszeit endet unabhängig von Nachfolge­regelung

Anders ist die Situation bei den berufs­mäßigen Stadträten, den soge­nannten Referenten. Sie sind kommunale Wahlbeamte auf Zeit und werden nicht direkt von den Bürgern, sondern vom Stadtrat gewählt. Ihre laufenden Amts­zeiten enden in Augsburg mit Ablauf des 30. April. Eine Ausnahme ist Bau­referent Steffen Kercher. Er wurde erst 2023 gewählt; seine Amtszeit läuft unabhängig vom Regierungs­wechsel bis 2029.

Eine automatische Verlängerung der Amtszeiten der Referenten bis zur Wahl von Nachfolgern ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Beamten­verhältnis endet zu diesem Stichtag. Sollten bis dahin noch keine neuen Referenten gewählt sein, entstehen vorüber­gehende Vakanzen. In diesen Fällen übernehmen die jeweiligen Verwaltungs­strukturen – etwa Amtsleitungen – die laufenden Aufgaben. Die politische Gesamt­verant­wortung liegt beim neuen Ober­bürger­meister.

Die Neubesetzung der Referate erfolgt durch den neuen Stadtrat in den Wochen nach der Konstitu­ierung. Sofern es im besonderen dienstlichen Interesse liegt, müssen die Stellen öffentlich ausgeschrieben werden (Art. 12 KWBG). In der Praxis fallen diese Personal­ent­scheidungen häufig in die Phase der politi­schen Mehrheits­bildung und Koalitions­verhandlungen.

Stadtrat: Nahtloser Übergang, Neubeginn mit zwei konstitu­ierenden Sitzungen

Die Amtszeit des alten Stadtrats endet am 30. April 2026 um 24 Uhr. Die Amtszeit der neu gewählten ehren­amtlichen Stadtrats­mitglieder beginnt sekunden­genau am 1. Mai 2026 um 0 Uhr. ​Dass sie sich erst am 4. Mai zur konstitu­ierenden Sitzung im Goldenen Saal des Rathauses treffen, ist rein organi­satorisch.

In der konstituierenden Sitzung am 4. Mai werden die neu gewählten Mitglieder vereidigt. Gleich­zeitig markiert die Sitzung den Auftakt der neuen Legislatur­periode, in der zunächst orga­nisa­torische Grundlagen geschaffen werden.

Ein zweiter Teil der konstituierenden Sitzung folgt am 13. Mai. Dabei stehen zentrale Struktur­ent­scheidungen an: die Besetzung der Ausschüsse sowie die Entsendung von Vertretern in Aufsichts­gremien städtischer Beteiligungen.

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