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Deutschland

d-you: Deutschland startet digitale Identität für alle

Ab Januar 2027 soll die staatliche deutsche EUDI-Wallet „d-you“ digitale Identitätsnachweise auf dem Smartphone ermöglichen. Dies gab das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung am 9. September bekannt. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos – die Anwendung soll Nachweise europaweit nutzbar machen.

Von Bruno Stubenrauch

d-you-Logo, Bildnachweis: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)

Mit der EUDI-Wallet entsteht eine digitale Brieftasche für Ausweise und andere Nachweise. Identitätsdaten sollen damit nicht mehr nur auf Papier oder einer Plastikkarte vorliegen, sondern auch auf dem Smartphone gespeichert und bei Bedarf digital vorgezeigt werden können. Zum Start am 2. Januar 2027 sollen rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung eigene Anwendungen anbieten.

Digitale Nachweise für den Alltag

Die Einsatzmöglichkeiten reichen vom Altersnachweis bis zum Abschluss von Verträgen. Auch die Eröffnung eines Bankkontos soll mit der Wallet möglich werden. Weitere Anwendungen und Nachweise sollen nach dem Start schrittweise hinzukommen.

Dabei soll nicht grundsätzlich der komplette Datensatz übermittelt werden. Ein Beispiel ist der Nachweis der Volljährigkeit: Statt das konkrete Geburtsdatum weiterzugeben, soll lediglich bestätigt werden können, dass eine Person volljährig ist. Welche Informationen in einem konkreten Vorgang geteilt werden, soll für die Nutzer nachvollziehbar sein.

Die Daten werden nach Angaben des Bundesministeriums verschlüsselt auf dem Endgerät gespeichert. Die EUDI-Wallet soll damit nicht nur eine digitale Kopie des Personalausweises sein, sondern eine Infrastruktur zum Speichern und kontrollierten Teilen verschiedener digitaler Nachweise.

Ein System für ganz Europa

Die deutsche Wallet ist Teil eines europaweiten Systems digitaler Identitäten. Einheitliche technische Standards sollen dafür sorgen, dass digitale Nachweise grenzüberschreitend eingesetzt und anerkannt werden können. Die Anwendung soll damit beispielsweise auch bei digitalen Vorgängen in anderen EU-Mitgliedstaaten verwendet werden können.

Die staatliche Verantwortung soll dabei einen zentralen Bestandteil des Systems bilden. Gleichzeitig ist die EUDI-Wallet als offenes Ökosystem angelegt: Behörden, Unternehmen und andere Organisationen können eigene Anwendungen entwickeln und digitale Nachweise ausstellen beziehungsweise prüfen.

Zum Start sind unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesdruckerei, die Deutsche Post, die Deutsche Rentenversicherung Bund, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, die KfW, Vodafone sowie mehrere Länder, Kommunen und Hochschulen als Partner vorgesehen.

Freiwillig, kostenlos und auf dem Smartphone

Die Nutzung der EUDI-Wallet soll freiwillig bleiben. Wer sie nicht verwenden möchte, soll weiterhin die bisherigen Möglichkeiten zur Identifikation und zum Nachweis von Informationen nutzen können.

Entwickelt wird die staatliche EUDI-Wallet im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Beteiligt sind unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Bundesdruckerei und Fraunhofer AISEC.

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger sieht in der Wallet vor allem eine Möglichkeit, digitale Verwaltungs- und Geschäftsprozesse einfacher zu machen. Nach seinen Worten soll d-you den Nutzern mehr Kontrolle und Transparenz über die eigenen Daten geben und gleichzeitig europaweit funktionieren.

Was passiert mit dem Smartphone?

Eine Frage bleibt allerdings außerhalb des eigentlichen Funktionsumfangs der Wallet: Was geschieht mit dem Gerät, auf dem die digitale Identität gespeichert ist, wenn das Smartphone beispielsweise bei einer polizeilichen Maßnahme beschlagnahmt wird?

Auf die Anfrage beim Bundesministerium des Innern, ob im Zusammenhang mit der Einführung der digitalen Identität besondere Regelungen zum Schutz elektronischer Geräte vorgesehen sind, gab es keine konkrete Antwort. Das Ministerium verwies lediglich darauf, dass Fragen, die in polizeilicher Zuständigkeit liegen, an die örtliche Polizeidirektion zu richten seien.

Wer sich also nicht verkneifen kann, Politiker in sozialen Netzwerken als „Märchenerzählerin“, „Schwachkopf“ oder „Pinocchio“ zu bezeichnen und ihre Äußerungen als „dummes Zeug“ abzutun, sollte seine Kommunikation mit Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft vielleicht weiterhin analog führen.

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