Fusion: Was bringt die VGH-Entscheidung für die Bürgerrechte?
Der Münchner Verwaltungsgerichtshof hat angekündigt, der Klage einer Bürgerinitiative stattzugeben. Es geht um die erste Fragestellung des Bürgerbegehrens gegen die Fusionspläne der Stadtwerke Augsburg mit Erdgas Schwaben. Der Augsburger Stadtrat hatte diese Fragestellung für nicht zulässig erklärt und hat damit wohl gegen die Gemeindeordnung verstoßen.
In der Attac-Reihe “Wem gehört die Stadt” laden am morgigen Montag, den 13. Februar die Attac-Aktivsten Bruno Marcon, Thomas Theenhaus und Tobias Walter zu einer Reflexionsveranstaltung in das Bistro „Le Coq“ in der Weißen Gasse 8 ein. Ab 19 Uhr soll es eine Rückschau geben auf den “grandiosen Erfolg des Bürgerentscheids 2015”, der von einer extremen Materialschlacht der Fusionsbefürworter begleitet und gegensätzlich zu dieser Kampagne entschieden wurde.
“In einer für Bürgerrechte in ganz Bayern außerordentlich bedeutenden Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weisen alle Anzeichen darauf hin, dass das Gericht der Klage der Initiatoren des Augsburger Bürgerentscheids folgt. Das hätte weitreichende Folgen für eine Stärkung von Bürgerbegehren. Zudem würde es das Verhalten des Augsburger OB und des Stadtrats zurückweisen, die das Bürgerbegehren zur Fusion als „unzulässig“ gestoppt haben.” So der Einladungstext der Veranstalter, die über die aktuelle juristische Auseinandersetzung berichten werden.