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Mittwoch, 15.04.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

EU-App für anonymen Alterscheck ist fertig – Deutschland geht eigenen Weg

EU-Kommissions­präsidentin Ursula von der Leyen hat am Mittwoch, 15. April 2026, die technische Fertig­stellung einer euro­päischen App zur Alters­veri­fikation verkündet. Deutschland verfolgt jedoch einen eigenen Ansatz.

Von Bruno Stubenrauch

So könnte die EU-Alters-App aussehen, aber nicht in Deutschland (Screenshot Video Github)

Hintergrund für die Alters­veri­fika­tion ist der Digi­tal Ser­vices Act (DSA), der Platt­formen zum Schutz Minder­jäh­riger ver­pflich­tet. Die EU-App soll voll­kommen ano­nym funk­tio­nieren und Plattf­ormen wie TikTok oder Insta­gram künf­tig keine Aus­reden mehr für man­geln­den Jugend­schutz liefern.

Die App basiert auf dem Prin­zip der „Zero-Know­ledge-Proofs“: Sie be­stä­tigt der Platt­form nur, dass der Nutzer über 18 Jah­re alt ist – ohne Namen, Foto oder ge­naues Ge­burts­datum zu über­mit­teln. Die Veri­fi­ka­tion er­folgt ein­malig über einen Aus­weis­ab­gleich, ähn­lich wie beim digi­talen Corona-Zer­ti­fi­kat. Der Quell­code ist offen ein­seh­bar (Open Source).

Deutschlands eigener Weg

Anders als etwa Frank­reich, Däne­mark oder Grie­chen­land hat Deutsch­land die EU-App nicht ge­testet. Statt­dessen setzt die Bundes­re­gie­rung auf eine ei­gene, deut­lich weiter­ge­hende Lö­sung: die „EUDI-Wallet“1) (Arbeits­titel für „Euro­pean Digi­tal Iden­tity Wallet“) – eine staat­liche digi­tale Brief­tasche für das Smart­phone, die weit mehr kann als nur das Alter nach­weisen: Sie soll den digi­talen Perso­nal­aus­weis, Führer­schein, Bil­dungs­ab­schlüsse und andere Nach­weise rechts­sicher speichern.

Die „EUDI-Wallet“ soll dabei eng mit der bereits exi­stie­ren­den BundID verzahnt werden – das zentrale Nutzer­konto für Ver­waltungs­lei­stungen mit knapp fünf Milli­onen aktiven Konten. Ziel ist es, dass alle rund 1.800 an die BundID ange­bundenen Online-Dienste (etwa für Eltern­geld, BAföG oder Kfz-Zu­lassung) künftig auto­matisch mit der „EUDI-Wallet“ zusammen­arbeiten. Ein Pilot­projekt mit Sachsen testet diese Ver­zahnung bereits.


1) Die novellierte eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0) verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 eine solche digitale Brieftasche bereitzustellen. Ein genauer Name für die finale deutsche App steht noch nicht fest.