Stadt Augsburg bittet um Rücksicht zur Brut- und Setzzeit
Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Brut- und Setzzeit. Damit unsere heimische Tierwelt ihren Nachwuchs ungestört aufziehen kann, erinnert die Stadt Augsburg an wichtige Regeln, die bis zum 30. September gelten.
Brütende Amsel in einer Buchenhecke (Symbolbild)
Im gesamten Stadtgebiet gilt ab Sonntag ein striktes Rückschnittverbot. Hecken, lebende Zäune und Gebüsche dürfen weder entfernt noch „auf den Stock gesetzt“ werden. Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs des Jahres zu entfernen.
Wichtig: Vor jedem Schnitt muss sichergestellt werden, dass keine Nester oder Rückzugsorte im Gehölz vorhanden sind. Auch Asthaufen aus dem Winter sollten vor dem Häckseln auf versteckte Bewohner wie Igel oder Vögel geprüft werden.
Appell an Naturliebhaber und Hundebesitzer
Besondere Vorsicht sei bei Spaziergängen geboten, insbesondere im sensiblen Naturschutzgebiet Stadtwald, so Umweltreferent Reiner Erben, der betont: „Jede vermeidbare Störung kann den Bruterfolg beeinträchtigen.“ Die Stadt bittet deshalb dringend darum, auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben und Hunde konsequent an der Leine zu führen, um Bodenbrüter nicht aufzuschrecken. Schon das bloße Herumstöbern von Hunden könne dazu führen, dass Elternvögel ihre Gelege dauerhaft verlassen. Wer Rücksicht nehme, leiste einen direkten Beitrag zum Erhalt der Augsburger Artenvielfalt.
