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V-Partei³ rügt Instagram-Videos von OB Eva Weber

Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) steht im Fokus einer kommunal­aufsicht­lichen Prüfung, beantragt vom Stadtrat Roland Wegner (V-Partei³). Im Raum steht der Vorwurf, die Rathaus­chefin würde die Grenzen zwischen ihrem öffent­lichen Amt und ihrer partei­politi­schen Arbeit auf Instagram syste­matisch verwischen.

Von Bruno Stubenrauch

Instagram-Screenshot – bereitgestellt von Roland Wegner

Konkret geht es um Videos auf Webers Instagram-Kanal „eva.k.weber“, die sie bei offi­ziellen Terminen in städtischen Ein­richtungen und Gesell­schaften zeigen – etwa bei der Berufs­feuerwehr oder den Stadtwerken. Diese Beiträge werden technisch als Kooperation („Collab“) direkt mit dem Kanal der CSU Augsburg geteilt.

Wegner kritisiert dies scharf: „Das Neutrali­täts­gebot verlangt, dass die Amts­führung politi­scher Amts­träger strikt von partei­politischen Interessen getrennt bleibt. Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn Ressourcen, Ein­rich­tungen und Personal der öffent­lichen Verwaltung für partei­politische Aktivi­täten genutzt werden.“ Besonders schwer wiegt für Wegner die Auswirkung auf die städtischen Ange­stellten. Durch die Verbreitung über Partei­kanäle entstehe der Eindruck, das Personal der Stadt habe „offenbar kein Problem damit, in Ausübung dienst­licher Tätig­keiten auf dem Partei­kanal der CSU zu erscheinen und damit politisch ver­einnahmt zu werden.“

Unklare Trennung bei der CSU-Fraktion

Ein zweiter Punkt des Prüfantrags betrifft den Instagram-Auftritt der Augsburger CSU selbst. Dieser beschreibt sich als gemein­samer Kanal für „Partei und Fraktion“. Wegner sieht hier eine unzu­lässige Vermischung von steuer­finan­zierter Fraktions­arbeit und privater Partei­arbeit. Er wünscht sich von der Kommunal­aufsicht eine rechtliche Bewertung, ob hier gegen das haushalts­rechtliche Trennungs­gebot verstoßen wird. Der Fall liegt nun zur Prüfung bei der Regierung von Schwaben.

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