Videoüberwachung am Hauptbahnhof kommt
Das Polizeipräsidium Schwaben Nord hat die Errichtung einer stationären Videoüberwachung am Vorplatz des Augsburger Hauptbahnhofs beschlossen. Damit wird das bestehende Sicherheitskonzept im Bereich der Mobilitätsdrehscheibe Augsburg erweitert.
Von Bruno Stubenrauch
Ziel ist es, Kriminalität zu verhindern, potenzielle Täter abzuschrecken und den Bürgern ein stärkeres Sicherheitsgefühl zu vermitteln. Die Videoüberwachung wird als offenes System betrieben: Sie erfolgt ausschließlich im öffentlichen Raum, nicht jedoch in Wohn- oder Geschäftsbereichen, die technisch ausgeblendet werden. Der überwachte Bereich wird durch gut sichtbare Hinweisschilder gekennzeichnet. Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt, und während Versammlungen wird die Überwachung ausgesetzt.
Die baulichen Vorbereitungen haben bereits begonnen, die Inbetriebnahme ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Für interessierte Bürger ist im Zuge der Einführung eine Informationsveranstaltung vor Ort geplant. Dort wird die Polizei über den Stand der Projektierung und Umsetzung informieren und Fragen beantworten. Ein Termin ist noch nicht bekannt.
Teil eines umfassenden Sicherheitskonzeptes
Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sicherheitskonzeptes zur Gefahrenabwehr und Prävention. Die Polizei betont, dass die Videoüberwachung keine isolierte Maßnahme sei, sondern ergänzend zu bewährten Einsätzen und Kontrolltätigkeiten wirke. Sie soll helfen, Konflikt- oder Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und die Reaktionsschnelligkeit der Einsatzkräfte weiter zu verbessern.
Die aufgezeichneten Bilddaten werden 14 Tage lang gespeichert und anschließend gelöscht, es sei denn, sie werden zur Aufklärung von Straftaten benötigt. Zugriff auf die Aufnahmen haben ausschließlich Polizeibeamte der Einsatzzentrale und der Polizeiinspektion Augsburg Mitte.
Datenschutz ist gewährleistet
Rechtsgrundlage der Maßnahme ist Artikel 33 Absatz 3 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), der Videoüberwachung an sogenannten „gefährdeten Objekten“ wie Bahnhöfen erlaubt. Diese gelten bundesweit als sicherheitsrelevante Orte mit hohem Personenaufkommen und erhöhter Gefahrenlage. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben wird vom behördlichen Datenschutzbeauftragten des Polizeipräsidiums Schwaben Nord und vom bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz sichergestellt.

 
     
     
    


