Kündigung des Theaterarchitekten: V-Partei³ erhebt schwere Vorwürfe
Die Kündigung des Architekturbüros Achatz beim Staatstheater Augsburg zieht neue politische Kontroversen nach sich. Stadtrat Roland Wegner von der V-Partei³ wirft der Stadt Verstöße gegen die städtische Geschäftsordnung und Verschleierung vor.
Von Bruno Stubenrauch
Besonders stößt Wegner auf, dass – entgegen des Eindrucks, der bisher in der Öffentlichkeit vermittelt wurde – nicht der Theaterarchitekt gegen die Kündigung und auf Schadensersatz klagt, sondern die Stadt Klage eingereicht hat, wie Wegner in seinem heutigen Schreiben an die Presse mitteilte. Eine klärende Anfrage der DAZ an die Stadtverwaltung war bis zum Erscheinen dieses Artikels noch nicht beantwortet.
Wegner kritisiert weiter, dass dieser Schritt ohne Beschluss des Stadtrats gegen §13 der städtischen Geschäftsordnung verstoße, da bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat vorgeschrieben sei.
Von langer Hand vorbereitet?
Aus der Erhöhung des Budgets für die Theatersanierung im Vorjahr um pauschal 70 Millionen Euro durch die Stadtregierung und der kurz darauf erfolgten Kündigung des Architekten zieht Wegner den Schluss, dass beides lange vorbereitet war. Denn die Mehrkosten seien offenbar nicht mehr vom damaligen Projektarchitekten Achatz ermittelt worden, obwohl dies eigentlich zu seinen Aufgaben gehört hätte.
Roland Wegner (Bild: V-Partei³)
Wegners Pressemitteilung stellt schwerwiegende Vorwürfe auf: Die zentralen Kontrollinstanzen wie der Stadtrat und fachlich zuständige Experten seien gezielt umgangen worden. Es bestehe der Verdacht auf Verschleierung von Projektkosten und mögliche Haushaltsuntreue, da durch das eigenmächtige Handeln zusätzliche Belastungen für den städtischen Haushalt entstanden seien, die vermeidbar gewesen wären. Wegner will am 22. Oktober Akteneinsicht beim Baureferat nehmen, um weitere Details zu prüfen.
Stadt kann zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit auch selbst klagen
Vertauschte Rollen bei Gerichtsverfahren – wie sie hier wohl vorliegen – sind allerdings nicht ganz unüblich. Kündigt beispielsweise eine Partei eine Klage zu einem bestimmten Sachverhalt an, reicht diese aber nicht ein und lässt alles in der Schwebe, kann die andere Partei negative Feststellungsklage erheben, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen.
Die präventive Klage dient dazu, gerichtlich klären zu lassen, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder ein behaupteter Anspruch NICHT besteht. Die Beweislast der Parteien kehrt sich dabei nicht um: Nicht die Klägerin, sondern der Beklagte – das wäre hier der Architekt – muss das Bestehen des von ihm behaupteten Anspruchs beweisen. Die erste Verhandlung ist laut Wegner für den 12. November vor dem Landgericht München angesetzt.