... AUSGELEUCHTET
Kann das Ballenhaus am tim das Römische Museum aufnehmen?
Im Dezember 2025 sollen Kulturausschuss und Stadtrat über den Standort für ein neues Römisches Museum entscheiden. Basis ist eine Machbarkeitsstudie, die die Stadt aber noch nicht freigegeben hat. Die DAZ hinterfragt im Rahmen der Kolumne „Ausgeleuchtet“ alle drei möglichen Standorte: die ehemalige JVA in der Karmelitengasse, das Areal bei der Dominikanerkirche und das Ballenhaus am tim.
Heute stellt sich die Frage: Kann das Ballenhaus am tim das Römische Museum aufnehmen?

Nein, das Ballenhaus ist aufgrund zu niedriger Raumhöhen für eine Museumsnutzung nicht geeignet.
En détail:
Historie
Das Ballenhaus ist Teil des denkmalgeschützten Ensembles der ehemaligen Augsburger Kammgarnspinnerei AKS. Es liegt zwischen dem Textilmuseum tim und dem Schäfflerbach an der Provinostraße. Es wurde zur Lagerung von Wollballen errichtet.
Hintergrundkarte: © Bayerische Vermessungsverwaltung (2025), Datenquelle: Geoportal Bayern www.geoportal.bayern.de; Bearbeitung: DAZ
Laut Denkmalliste wurde der westlich des Schäfflerbachs liegende AKS-Baubestand, zu dem auch das Ballenhaus gehört, im Krieg weitgehend zerstört und in den 50er Jahren in vereinfachter Form erneuert. 2012 hat die Stadt Augsburg das Gebäude für gut 1,3 Millionen Euro zu einem Aktenlager umgebaut.
Ansichten Nordwest, Südwest
Das Gebäude
Das Ballenhaus ist ein nicht unterkellerter, siebengeschossiger Stahlbeton-Skelettbau auf einer Grundfläche von etwa 23 x 44 Metern. Seine Höhe ab Gelände beträgt laut 3D-Stadtmodell etwa 18 Meter, gemäß Messungen der DAZ 18,20 Meter. Die Geschosshöhen der oberen 6 Geschosse betragen 2,60 Meter; ihre lichte Raumhöhe nach Abzug der Betondeckenstärke beträgt etwa 2,40 Meter. Das Erdgeschoss ist einen Meter höher, sein Fußbodenniveau liegt unter Gelände.
Eigene Stellplätze hat das Ballenhaus nicht. Die 32 auf dem AKS-Gelände zwischen tim und Ballenhaus angeordneten Pkw-Stellplätze sind dem tim und der dortigen Gastronomie zugeordnet.
Die Brutto-Grundfläche BGF des gesamten Gebäudes beträgt nach städtischer Angabe 5.541 m²; dies korrespondiert mit DAZ-eigenen Messungen. Nach Abzug der Konstruktionsflächen und der Treppen verbleibt eine Netto-Raumfläche von etwa 4.600 m². Etwa 4.100 m² davon – alle Obergeschosse – weisen eine lichte Raumhöhe von deutlich unter 2,50 Metern auf.
Sieben Geschosse auf nur 18 Metern Höhe – Quelle 3D-Modell: Stadt Augsburg
Grafik: DAZ
Knackpunkt zu geringe Raumhöhe
Die Netto-Raumfläche des Ballenhauses würde knapp ausreichen, um das Raumprogramm aufzunehmen, das der Planerwerkstatt für das Gelände am Predigerberg zugrunde lag (3.300 m² Ausstellungsfläche, 1.450 m² Funktions- und Technikfläche). Die geforderten 600 m² musealer Außenbereich stehen am Ballenhaus nicht zur Verfügung.
Knackpunkt für die Nichteignung des Ballenhauses ist jedoch die in allen Obergeschossen zu geringe Raumhöhe von weniger als 2,50 Metern. Museen sind Arbeitsstätten für das dort angestellte Personal und unterfallen daher der Arbeitsstättenverordnung. Arbeitsräume sind dabei nicht nur das Kassenhäuschen oder Büros und Werkstätten, sondern auch die Ausstellungsräume. Schließlich muss sich dort das Aufsichtspersonal aufhalten.
Die Verordnung ist präzisiert im technischen Regelwerk „ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen“. Dieses regelt die erforderlichen lichten Höhen von Arbeitsräumen in Abhängigkeit von ihrer Grundfläche. Auch für die kleinste Kategorie von Räumen bis zu 50 m² gilt: „Eine lichte Höhe von 2,50 m darf jedoch nicht unterschritten werden“, auch nicht ausnahmsweise.
Ein Museum mit 2,40 Metern Raumhöhe ist unattraktiv
Aber auch über die gesetzliche Grundlage hinaus ist ein Museum mit Raumhöhen von 2,40 Metern alles andere als erstrebenswert. Die Museen der Ausburger Kunstsammlungen und das tim weisen in etwa die doppelte Raumhöhe auf, zum Beispiel:
- 4,5 bis 5,5 m im tim,
- 4,0 m im Maximilianmuseum,
- 5,5 m im Schaezlerpalais,
- 5 m im Glaspalast H2,
- 5 m im Römerlager im Zeughaus.
In nur 2,40 Meter hohen Räumen könnten zudem römische Großexponate wie der Römische Lechhafen nicht ausgestellt werden. Ein erinnerndes Bild von den Großexponaten in der Dominikanerkirche gibt es hier.
Auswahl, Eigentumsverhältnisse und derzeitige Nutzung
Das Ballenhaus wurde Mitte 2024 nachträglich als zu untersuchendes Objekt in die Machbarkeitsstudie zum Römischen Museum aufgenommen – wie Insider mutmaßen auf Wunsch der Stadtarchäologie, deren Sitz nur 100 Meter entfernt ist.
Laut Auskunft aus dem Referat Oberbürgermeisterin wird das Ballenhaus zurzeit nicht genutzt. Im Widerspruch dazu steht allerdings, dass die Stadt augenscheinlich Räume im Erdgeschoss an die „Filzwerkstatt in der Kammgarnspinnerei“ vermietet. Im 1. OG hat der Bayer. Landesverein für Familienkunde seinen Sitz. Außerdem nutzt die Stadt den Großteil der restlichen Räume seit 2012 selbst als Lager, u.a. für Akten der Bau- und Finanzverwaltung und für Fundräder.
„Nicht genutzt“ sieht anders aus
Zu den Eigentumsverhältnissen will das OB-Referat keine Auskunft geben, da es sich um „keine städtische Liegenschaft“ handelt. Im Widerspruch dazu steht allerdings der aktuelle Energiebericht 2025 der Stadt Augsburg: Beim Ballenhaus in der Provinostraße 48 handelt es sich um „städtischen Gebäudebestand“. Gemäß Beschlusslage, so der Energiebericht, werden dort „alle Gebäude dargestellt, die sich im kommunalem Eigentum befinden und nicht an private Nutzer vermietet sind“. Im Gebäudeflächenverzeichnis des Berichts, Abschnitt „Werkstätten, Lager und Wirtschaftsgebäude“ ist denn auch das Ballenhaus sauber mit 5.541 m² BGF aufgelistet.
Liegenschaften im kommunalen Eigentum – Energiebericht Stadt Augsburg, Auszug
💡Folge 1: Kann das Gefängnisareal in der Karmelitengasse das Römische Museum aufnehmen?










