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Freitag, 01.05.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Vermischtes

Ausschuss-Sitze: Wie sieht die Berechnung im Detail aus?

Der Stadtrat hat 14 auf einzelne Themen­bereiche spezi­ali­sierte Ausschüsse. Diese sind kleiner als der Gesamt­stadtrat, sollen aber die politi­schen Gruppie­rungen im Ver­hältnis ihrer Größe im Stadtrat reprä­sen­tieren. Die Berechnung der Sitz-Anzahl in den Aus­schüssen erfolgt mit dem Verfahren nach Hare/Niemeyer. Die Frage ist:

Was genau ist das Verfahren nach Hare/Niemeyer und wie sieht die Berech­nung im Detail aus?

Ausgeleuchtet:

Das Verfahren nach Hare/Niemeyer ist eine Pro­portio­nalmethode zur fairen Sitz­ver­teilung, bei der zuerst Sitze nach ganzen Vorkomma­zahlen verteilt werden und die Rest­sitze an die Gruppen mit den höchsten Nach­komma­werten gehen.



En détail:

Rechtsgrundlage für die Besetzung der Ausschüsse des Stadtrats ist die Geschäftsordnung der städtischen Gremien (GeschO).

In § 8 GeschO ist festgelegt, dass der Stadtrat die Zahl und die Aufgaben der Aus­schüsse, ihre Stärke sowie die jewei­ligen Mitglieder bestimmt.

In den Ausschüssen müssen die Fraktionen, Gruppen und Aus­schuss­gemein­schaften nach dem Verhältnis ihrer Stärke im Stadtrat vertreten sein. Bei der Ver­teilung der Aus­schuss­sitze ist das Verfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden.

Das Verfahren nach Hare/Niemeyer

Das Verfahren nach Hare/Niemeyer ist ein mathe­matisch faires Modell, das den Wähler­willen präzise in eine pro­portio­nale Sitz­ver­teilung übersetzt.

Dabei wird die Stärke jeder Gruppe im Verhält­nis zur Gesamt­größe des Gremiums berechnet, was zunächst zu exakten Quoten mit Nach­komma­stellen führt.

Im ersten Schritt erhält jede Gruppie­rung so viele Sitze, wie die ganze Zahl vor ihrem Komma angibt.

Die verbleibenden Restsitze werden anschlie­ßend in der Reihen­folge der höchsten Nach­komma­stellen verteilt, bis der Ausschuss voll­ständig besetzt ist.

Die Ausschussgröße macht den Unterschied

14 Ausschüsse gibt es, z.B. den Bau­aus­schuss, den Finanz­ausschuss und den Kultur­ausschuss. Mit Ausnahme des 20-köpfigen Jugend­hilfe­aus­schusses haben alle Ausschüsse 13 Mit­glieder. Die Ausschuss­größe war unter OB Dr. Kurt Gribl von zuvor 12 auf 13 Mit­glieder erhöht worden, um der Partei Die Linke, die mit 2 Sitzen im Stadtrat vertreten war, die aktive Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen zu ermöglichen.

Die neue Stadtregierung unter Dr. Florian Freund will diese Ent­wicklung zurück­drehen und zur Aus­schuss­größe von 12 Mit­gliedern zurück­kehren. Für die 2-köpfige Aus­schuss­gemein­schaft aus Augsburg in Bürgerhand und V-Partei³ macht dies den ent­schei­denden Unter­schied: sie wäre dann in den Aus­schüssen nicht vertreten.

Vergleich Ausschuss-Besetzung mit 13 bzw. 12 Mitgliedern

In 13-köpfigen Ausschüssen hätte die zweiköpfige Gemein­schaft aus Augsburg in Bürgerhand und V-Partei³ einen Sitz:

Besetzung 13-köpfiger Ausschüsse mit AiB/V-Partei³

In 12-köpfigen Ausschüssen würde der Sitz von Augsburg in Bürgerhand/ V-Partei³ verloren gehen. Für die anderen Gruppie­rungen ändert sich nichts.

Besetzung 12-köpfiger Ausschüsse ohne AiB/V-Partei³ (Grafiken: DAZ)

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