Kongressparkhaus: Abriss begonnen – Stadt Augsburg sucht jetzt geordnete Lösung
Am Wochenende hat Mehrheitseigentümer Bernhard Spielberger mit dem Abriss des Kongressparkhauses begonnen – ein Gerichtsbeschluss zum Baustopp kam zu spät. Die Stadt Augsburg hat sich am Montagabend, 15. Juni, nun ausführlich zur veränderten Lage geäußert.
Von Bruno Stubenrauch
Stadtmodell: Das als „bestehendes Parkhaus“ bezeichnete Gebäude wurde am Samstag zu einem Viertel abgebrochen. Rechts eine von der CSU bereits 2013 avisierte Tiefgarage an der Gögginger StraßeEs ist bereits der dritte Versuch: Wie die Augsburger Allgemeine am Wochenende umfangreich berichtete, hatte Mehrheitseigentümer Bernhard Spielberger schon zweimal zuvor in Eigentümerversammlungen über den Abriss des Parkhauses abstimmen lassen. Beide Male kassierte das Amtsgericht Augsburg den Beschluss, weil keine Einstimmigkeit vorlag. Diesmal jedoch war der Zeitrahmen denkbar knapp: Der Beschluss fiel am Freitag, 12. Juni, der Abbruch begann bereits am Samstag, 13. Juni. Die gerichtliche Klärung auf Antrag von Minderheitseigentümer und Abbruchgegner Jürgen Wowra erfolgte erst am Montagnachmittag – und damit zu spät.
Stadt prüft Sicherheit des verbleibenden Gebäudes
Noch am selben Tag reagierte die Stadt Augsburg mit einer ausführlichen Stellungnahme. Während der laufenden Abrissarbeiten liegt die Verantwortung für Arbeitsschutz und Standsicherheit beim Eigentümer und den beauftragten Fachunternehmen. Sollte es jedoch durch eine einstweilige Verfügung zu einem längeren Baustopp kommen, will die Stadt die statische Situation des verbleibenden Gebäudes bewerten und bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit entsprechende bauordnungsrechtliche Maßnahmen prüfen.
Oberbürgermeister Florian Freund betonte, oberste Priorität habe nun, die Sicherheit vor Ort jederzeit zu gewährleisten und zügig zu einer geordneten, tragfähigen Lösung zu kommen. Er stehe im engen Austausch mit den Eigentümern, um zeitnah Klarheit zu schaffen und eine verlässliche städtebauliche Perspektive für den Standort am Wittelsbacher Park zu entwickeln.
Mobilitätshub oder neue Wohnbebauung?
Planungsrechtlich bleibt auf dem Grundstück nach derzeitiger Lage der Bau einer Parkgarage samt angrenzender Wohnbebauung möglich. Bereits im Juli 2024 hatte der Stadtrat jedoch den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 868 A gefasst, der vor allem die Entwicklung eines Mobilitätshubs auf dem Areal vorsieht. Der Stadtrat kann seine städtebaulichen Ziele im Rahmen seiner Planungshoheit weiterhin an die aktuelle Entwicklung anpassen. Für eine über das bestehende Baurecht hinausgehende Wohnbebauung wäre allerdings ein neues Bebauungsplanverfahren nötig – etwa über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb.
Hintergrund der verzwickten Lage: Das Parkhaus gehört nicht der Stadt, sondern einer privaten Eigentümergemeinschaft, innerhalb der seit Jahren erhebliche Differenzen eine einvernehmliche Lösung verhindert haben. Das Gebäude besteht aus dem eigentlichen Parkhaus, das wegen baulicher Mängel schon länger nicht mehr genutzt werden darf, sowie einem nicht fertiggestellten Überbau ohne wirksame Baugenehmigung. Von diesem Überbau gingen in der Vergangenheit bereits Gefahren durch herabfallende Bauteile aus, weshalb Sicherungsmaßnahmen nötig waren und dessen Rückbau angeordnet wurde.
Die Stadt steht nun im Austausch mit dem Mehrheitseigentümer und der Eigentümergemeinschaft, um die dynamische Situation zügig zu klären – und für das Areal am Wittelsbacher Park eine tragfähige Perspektive zu entwickeln.