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Dienstag, 19.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Tatvorwurf Totschlag nicht haltbar: Beschuldigte 87-jährige aus der Haft entlassen

Die Untersuchungshaft der 87-jährigen Frau, die in Augsburg ihre 57-jährige schwerbehinderte Tochter getötet haben soll, ist vorbei.

Amtsgericht Augsburg: Foto: DAZ

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Augsburg den Haftbefehl gegen die 87-jährige Beschuldigte aufgehoben. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse konnten ein eigenmächtiges Handeln der Beschuldigten und damit auch den dringenden Tatverdacht des Totschlags (§ 212 StGB) nicht erhärten. Die Beschuldigte wurde noch heute aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Ermittlungen werden derzeit wegen des Tatvorwurfs Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) fortgeführt. Insofern besteht jedoch kein Haftgrund.