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Sonntag, 23.08.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Streit um Augsburger Bordellrazzia

Ein Video sorgt Monate nach einer Razzia in einem Augs­burger Bordell für Streit. Innen­minister Joachim Herrmann hält das Vorgehen der Polizei wegen des Ver­dachts auf Drogen­handel für ver­hält­nis­mäßig. Der Verein Doña Carmen kriti­siert dagegen die gewalt­same Durch­führung des Einsatzes.

Von Bruno Stubenrauch

Während der rechte Polizei­beamte gegen eine Tür tritt, setzt der Beamte links wenige Sekunden später den Rammbock an der gegen­über­liegen­den Tür ein, in der sich die Kamera befindet. (Bild: Screenshot donacarmen.de)

Am 19. November 2025 durchsuchte die Polizei auf rich­ter­liche Anord­nung vier Objekte in Augsburg und im Raum Nörd­lingen, darunter ein Bordell in der Riedinger Straße. Hinter­grund waren Ermitt­lungen wegen des Verdachts des uner­laub­ten Handels mit Betäubungs­mitteln.

Nach Polizeiangaben wurden bei der Gesamt­aktion Betäu­bungs­mittel, Waffen und eine größere Menge Bargeld sicher­gestellt. Vier Per­sonen wurden vorläufig fest­genommen und anschlie­ßend wieder entlassen. Welche Gegen­stände in welchem der vier Objekte gefunden wurden, teilte die Polizei nicht mit.

34 Sekunden Polizeieinsatz

Der Frankfurter Verein Doña Carmen e.V., der sich für die Rechte von Pro­sti­tu­ierten einsetzt, ver­öffent­lichte in­zwischen einen 34 Se­kunden langen Video­aus­schnitt des Einsatzes. Darauf sind minde­stens fünf Polizei­beamte in einem Treppen­haus zu sehen. Die Aufnahme zeigt, wie eine Frau in ein Appar­te­ment geht, nachdem laute Stimmen zu hören sind und die Tür schließt. Wenige Sekunden später kommen die Beamten die Treppe herauf. Ein Polizist ruft „Polizei“ und tritt etwa eine Sekunde später gegen die geschlos­sene Tür. Zu­mindest die im Video erkenn­baren Tritte bleiben erfolglos.

Ein zweiter Beamter kommt mit einem etwa 60 Zenti­meter langen Metall-Rammbock die Treppe herauf. Auch er setzt das Werkzeug bereits etwa eine Sekunde nach seinem Heran­treten gegen eine zweite, gegenüber liegende Tür ein, aus der das Video gefilmt wurde. Nach dem dritten Schlag beginnt diese Tür aufzu­schwingen. Anschlie­ßend betreten drei Beamte das Appartement und öffnen unver­schlos­sene Türen. Andere Per­sonen oder körper­liche Durch­suchungen sind in dem Aus­schnitt nicht zu sehen.

Ein Versuch, die Eingangs­türen zunächst durch Klopfen, längeres An­sprechen oder eine Auf­forde­rung zu öffnen, ist in der Aufnahme nicht zu erkennen. Ob es vor Beginn des Videos andere Versuche gab, lässt sich also nicht beurteilen.

Herrmann: Vorgehen war verhältnismäßig

Innenminister Joachim Herrmann erklärte Doña Carmen am 10. August, dem Polizei­einsatz hätten umfang­reiche Ermitt­lungen wegen des Ver­dachts des Drogen­handels zugrunde gelegen. Gerade bei Betäu­bungs­mittel­delikten bestehe die Gefahr, dass Beweis­mittel schnell ver­nichtet oder bei­seite­geschafft würden. Ein schnelles und schlag­artiges Vorgehen unter Nutzung des Über­raschungs­moments sei deshalb erfor­der­lich gewesen.

Nach den ihm vorliegenden Erkennt­nissen seien die Maß­nahmen ver­hält­nis­mäßig, ge­eignet und er­for­der­lich gewesen. Den kon­kreten Vorwurf eines Fehl­ver­haltens der Beamten leitete Herrmann zur Prüfung an die zu­ständige Stelle beim Polizei­prä­sidium Schwaben Nord weiter. Ein Ergebnis liegt bislang nicht vor.

Doña Carmen: „Verharmlosung von Polizeigewalt“

Doña Carmen hält Herrmanns Antwort für eine Ver­harm­losung des Vor­gehens. Ent­schei­dend sei nicht nur, ob die Polizei wegen eines Drogen­delikts er­mitteln durfte, sondern wie sie die Durch­suchung durch­geführt habe. Das Video zeige aus Sicht des Vereins ein unnötig marti­ali­sches und ein­schüch­terndes Vorgehen.

Der Verein kritisiert zudem, dass Herrmann in seinem Antwort­schreiben nicht konkret auf die im Video doku­men­tierte Tür­öffnung eingeht. Auch sei weiter­hin unklar, welche Beweis­mittel tat­sächlich im Bordell sicher­gestellt wurden und ob gegen­über den dort ange­trof­fenen Frauen körper­liche Durch­suchungen vor­ge­nommen wurden.

Die offene Frage

Unstrittig ist, dass die Polizei wegen eines straf­recht­lichen Ver­dachts und auf Grund­lage richter­licher Durch­suchungs­be­schlüsse tätig wurde. Um­stritten ist dagegen die Ver­hält­nis­mäßig­keit der Durch­führung.

Das Video dokumentiert einen sehr schnellen Einsatz von Tritten und Rammbock. Ob dieses Vorgehen unter den kon­kreten Umständen erfor­der­lich war, lässt sich aus dem kurzen Aus­schnitt allein nicht ab­schlie­ßend be­ur­teilen. Weitere Erkennt­nisse muss jetzt die von Herrmann ange­kün­digte Prüfung des Beamten­ver­haltens liefern.


Mehr Info: Das Video bei donacarmen.de