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Freitag, 21.08.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Kommentar

Bei der MAN-Brücke ist nicht der Autofahrer das Problem

Kommentar von Bruno Stubenrauch

Derzeitige Beschränkung auf 7,5 to

Die Stadt Augsburg ver­schärft die Ver­kehrs­be­schrän­kungen auf der MAN-Brücke. Ab Diens­tag dür­fen stadt­aus­wärts nur noch Fahr­zeuge bis 3,5 Ton­nen und 2,10 Meter Brei­te den be­trof­fe­nen Brücken­teil pas­sie­ren. Be­grün­det wird die Ver­schär­fung mit einer „er­heb­li­chen Miss­ach­tung“ der seit 7. Au­gust gel­ten­den 7,5-Ton­nen-Be­schrän­kung.

Dass Verkehrsregeln ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen, steht außer Fra­ge. Wer mit einem zu schwe­ren Fahr­zeug über eine be­schil­derte Brücke fährt, han­delt falsch. Nur: Damit ist das eigent­liche Prob­lem der MAN-Brücke nicht erklärt.

Die Brücke hat ein Spannstahlproblem

Die Stadt hat Anfang August erheb­liche Mängel am Spann­stahl der stadt­aus­wärtigen Brücken­hälfte fest­gestellt. Deshalb wurde die Verkehrs­last vorsor­glich auf 7,5 Tonnen begrenzt. Die vertie­fenden Unter­suchungen laufen inzwischen. Eine aktu­ali­sierte Bewertung des Bauwerks soll nach Angaben der Stadt erst Ende Oktober vorliegen.

Das ist der entscheidende Punkt: Die Stadt kennt die tat­säch­liche Trag­fähig­keit der Brücke derzeit noch gar nicht. Dann ist aber auch jede Tonnage­grenze eine reine Vor­sichts­maßnahme. 7,5 Tonnen waren eine solche. 3,5 Tonnen sind jetzt ebenfalls eine. Beide Zahlen sind ein Schuss ins Blaue; keine kann bislang als Ergebnis einer Trag­fähig­keits­berech­nung verstanden werden.

Die Carolabrücke mahnt zur Vorsicht

Wie problematisch die Situation bei geschä­digten Spann­beton­brücken sein kann, hat die etwa gleich alte Dresdner Carola­brücke gezeigt. Das Gutachten zum Einsturz des über 1.500 Tonnen schweren Brücken­teils C stellte wasser­stoff­indu­zierte Spannungs­riss­korrosion als Ursache des Material­versagens des Spann­stahls fest. Der Schädi­gungs­prozess hatte sich über Jahre entwickelt; die üblichen Unter­suchungen konnten die Schäden nicht erkennen. Besonders bemerkens­wert: Der Brücken­teil versagte schlag­artig, nachts um 2:58 Uhr, ohne unmit­telbar ein­wirkende Ver­kehrs­last.

Das bedeutet nicht, dass die MAN-Brücke vor einem Einsturz steht. Dafür gibt es derzeit keinen Beleg. Es bedeutet aber, dass die Sicher­heit einer geschä­digten Spann­beton­brücke nicht allein mit der Frage beant­wortet werden kann, wie schwer die Fahrzeuge sind, die gerade darüber­fahren.

Was soll die neue Zahl eigentlich leisten?

Natürlich reduziert eine nied­ri­gere Tonnage­grenze die zusätz­liche Verkehrs­last. 3,5 Tonnen sind weniger als 7,5 Tonnen. Das kann als Vor­sichts­maßnahme sinnvoll sein. Aber die neue Zahl löst ein ganz anderes Problem nicht: Wer die bis­herige Beschil­derung miss­achtet hat, wird nicht allein durch ein neues Schild auto­matisch zum regel­konformen Fahrer. Im Gegenteil: Die 3,5-Tonnen-Grenze betrifft eine sehr viel größere Gruppe von Fahrzeugen.

Die Stadt muss deshalb nicht nur die neue Grenze anordnen, sondern auch dafür sorgen, dass sie tat­sächlich ein­ge­halten wird. Eine ver­schärfte Beschil­derung ist keine Garantie für deren Einhaltung.

Ehrlichkeit wäre die bessere Kommunikation

Die Stadt sollte deshalb die beiden Dinge nicht mit­einander ver­mischen: Das Fehl­verhalten einzelner Verkehrs­teil­nehmer und den baulichen Zustand der MAN-Brücke.

Die Verkehrsteilnehmer haben die Spann­stahl­schäden nicht verursacht. Die Schäden sind der Grund dafür, dass die Stadt überhaupt über eine Redu­zierung der Ver­kehrs­last nachdenken musste. Dass anschlie­ßend die vorge­schrie­bene Grenze missachtet wurde, ist nur ein zusätz­liches Problem. Die eigent­liche Unsicher­heit bleibt jedoch eine andere: Wie viel Trag­fähig­keit hat die MAN-Brücke noch? Kann sie ihr eigenes Gewicht noch sicher tragen?

Darauf wird es erst eine belast­bare Antwort geben, wenn die ver­tie­fenden Unter­suchungen aus­ge­wertet sind. Bis dahin kann die Stadt die Verkehrs­last vor­sorg­lich redu­zieren – und sie sollte das auch tun, wenn sie es für erforder­lich hält.

Sie sollte aber ebenso offen sagen, was sie damit zugibt: Dass sie den Zustand des geschä­digten Spann­stahls und damit die tat­säch­liche Sicher­heits­reserve des Bauwerks derzeit noch nicht kennt. Das wäre keine Schwäche. Im Gegenteil: Es wäre die ehr­lich­ste Be­gründung dafür, warum vorerst lieber 3,5 als 7,5 Tonnen über die MAN-Brücke fahren sollen.


MAN-Brücke: Verkehrs­beschränkungen werden verschärft