DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Sonntag, 24.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Sperrzeitverordnung: „Arkadas“ wehrt sich

Zur Verbesserung der nächtlichen Situation bezüglich Lärm und Müll in der Innenstadt hat der Stadtrat eine Änderung der Sperrzeitverordnung beschlossen. Hasan Tekin, Betreiber der „Arkadas“-Dönerläden in der Maxstraße, will sich gegen die Verordnung zur Wehr setzen. Wenn es sein muss mit einem Bürgerbegehren.

Heute tritt die Neuregelung als Teil eines Maßnahmenpakets in Kraft (die DAZ berichtete). Zwischen ein Uhr und sechs Uhr morgens ist vor allem die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr außerhalb der Gaststätten untersagt. Damit soll die nächtliche Vermüllung speziell in der Maxstraße und Umgebung an den Wochenenden verringert werden.

Hasan Tekin: Döner macht schöner - und nicht betrunken

Hasan Tekin: Döner macht schöner - und nicht betrunken


Für Hasan Tekin, der zusammen mit Ali Cavdar zwei Döner-Läden in der Maxstraße und einen am Bahnhof betreibt, ist diese Maßnahme der Stadt „Unsinn“. „Alle Probleme in der Maxstraße verursachen Betrunkene“, so Tekin, der 60 Prozent seines Umsatzes über Speisen „to go“ macht. Das Verbot für die Abgabe von Getränken ist deshalb für Tekin „vollkommen in Ordnung“, aber „warum soll man das Essen auf der Straße verbieten?“ Seit Sonntag liegen in Tekins Geschäften Unterschriftenlisten aus. Die Unterzeichner sollen sich dafür einsetzen, dass man in Augsburgs Stadtzentrum auch nach ein Uhr noch warme Speisen zum Verzehr mitnehmen kann. Hasan Tekin ist erstaunt über den großen solidarischen Zuspruch seiner Tageskundschaft und denkt bereits über ein Bürgerbegehren nach, da für ihn 10.000 Unterzeichner „kein Problem“ darstellen.

Atypische Gebietsverhältnisse?

Für Tekins Anwalt Helmut Riedl ist ein Bürgerbegehren ferne Zukunftsmusik und vermutlich nicht notwendig. „Wir werden zuerst vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Verordnung der Stadt klagen. Unsere Chancen stehen gut“, so Helmut Riedl. Sein Optimismus fußt auf einem VGH-Urteil vom 17. Juni 2008 (Aktenzeichen 22 N 06.3069), das eine Abweichung von der allgemeinen Sperrzeit nur für gerechtfertig hält, wenn sich „die Verhältnisse von anderen örtlichen Bereichen unterscheiden“. Damit sind „atypische Gebietsverhältnisse im Sinne einer besonderen Störempfindlichkeit der Umgebung“ gemeint. Für Riedl ist diese Störempfindlichkeit nicht gegeben. „Seit 600 Jahren ist die Maximilianstraße das historische Zentrum der Stadt. Hier gibt es keine Krankenhäuser und Altenheime. Hier ging es immer schon lauter zu als andernorts“. Außerdem habe der Straßenaufenthalt der Nachtschwärmer mit dem Rauchverbot und dem Club- und Discohopping zu tun, aber nichts mit dem Verkauf von Fingerspeisen zum mitnehmen“, so Riedl gestern Abend zur DAZ.

Hasan Tekin trifft die städtische Neuregelung von allen Zentrumsgastronomen am härtesten. Er fühlt sich als „Bauernopfer“, zumal er sich in Eigeninitiative um die Entsorgung „seines“ Mülls von der Hallstraße bis zum Ulrich kümmere. Dönerreste und Servietten: Abfall, der – nach Schätzungen von Anwalt Helmut Riedl – nur ein Bruchteil des Gesamtmülls darstelle.