Servatiusstift: Der Anschein der Käuflichkeit steht im politischen Raum
Die Welt am Sonntag hat in ihrer gestrigen Ausgabe die Vorgänge um die Investorenausschreibung in Sachen Wohnbebauung auf dem Gelände des Servatiusstifts in Zusammenhang mit der Affäre um den Regensburger OB Joachim Wolbergs gestellt.
Von Siegfried Zagler
Wolbergs und drei Regensburger Bauunternehmer wird seitens der Staatsanwaltschaft Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft soll „bereits der Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen“ vermieden werden. Dies sei bei den Vorgängen in Regensburg wohl nicht der Fall. Würde aber Wolbergs verurteilt werden, so orakelt die Welt am Sonntag, „würde sich doch künftig jeder Spender verdächtig machen, der einen Oberbürgermeisterkandidaten unterstützt, wie auch ein aktuelles Beispiel aus Augsburg zeigt.“
In Augsburg hat sich Folgendes zugetragen: Eine Fachjury, darunter der Stadtheimatpfleger Hubert Schulz und ein Vertreter des Stadtplanungsamtes entscheiden nach einer achtstündigen Sitzung am 27.12. 2015, dass der Zuschlag einer Investorenausschreibung an den Bauunternehmer A gehen soll. Es geht um ein Großprojekt, nämlich um eine Wohnbebauung auf dem 14.000-Quadratmetergelände an der Windprechtstraße, wo derzeit noch das Sankt Servatiusstift steht, das abgerissen werden soll.
Die Entscheidung der Fachjury fiel eindeutig zu Gunsten des Bauunternehmers A aus, obwohl dieser mit seinem Angebot von 12 Millionen Euro eine Million Euro unter dem Angebot des Bauunternehmers B lag. Es ging nämlich bei der Ausschreibung nicht um ein „Höchstgebot“, sondern um ein „Bestgebot“, das neben neben dem Kaufpreis auch ein städtebauliches Konzept und die soziale Komponente des Projekts beinhaltet. Bieter A hat nach Informationen der DAZ mit seinem besseren Nutzungs- und Planungskonzept das höhere Kaufgebot des Investors B deutlich übertrumpft.
Daraufhin hat der unterlegene Bauunternehmer B ein Schreiben an das Stiftungsamt verfasst, in dem er bat, die Entscheidung der Fachjury einer Prüfung zu unterziehen. Er würde schließlich einen Teil der Wohnungen an die städtische Wohnungsbaugesellschaft (WBG) verkaufen, die diese Wohnungen dann als Sozialwohnungen verwenden würde. Hätte Bauunternehmer B diesen Deal in sein Angebot eingepreist, hätte er ein wesentlich höheres Angebot abgegeben, weshalb der Zuschlag eigentlich an ihn hätte gehen müssen. Den städtischen Stiftungsausschuss, der politisch für die Verwaltung der zahlreichen Augsburger Stiftungen zuständig ist, wollte dieser Argumentation nicht folgen und bestätigte den Zuschlag an Bauunternehmer A, wenn auch knapp mit 7:6 Stimmen. Nach Informationen der Welt am Sonntag habe sich Sozialreferent und Bürgermeister Stefan Kiefer (SPD) nun in der folgenden nicht öffentlichen Stadtratssitzung am 12. Juli dafür eingesetzt, dass das Ergebnis der Fachjury sowie das Ergebnis des Stiftungsausschuss kassiert wird, was auch geschah: Der Stadtrat stimmte mit großer Mehrheit, also mit den Stimmen der CSU und SPD Fraktionen, dafür, dass das Projekt an Bauunternehmer B geht.
Heikel wird der Vorgang aus zwei Gründen. Erstens ist Bürgermeister Stefan Kiefer Mitglied im Aufsichtsrat der WBG und somit im weiteren Sinn verpflichtet, im Interesse der WBG zu agieren, weshalb man durchaus zur Auffassung gelangen könnte, dass Kiefer in seiner Entscheidungsfindung nicht ganz frei war. Schließlich geht es beim Verkauf des Grundstücks darum, die Situation der Servatiusstiftung zu verbessern und nicht darum, den Druck der WBG zu reduzieren, das Augsburger Defizit an Sozialwohnungen zu beseitigen.
Wesentlich schwerer wiegt allerdings die von der Welt am Sonntag vermutete Verdachtsgeneralisierung in Sachen Vorteilsnahme, da das Blatt wissen will, dass Bauunternehmer B in den Jahren 2012, 2013 und 2014 knapp über 90.000 Euro Spenden an die CSU überwies und somit auch in hohem Maße den OB-Wahlkampf im Jahre 2014 unterstützte. Auch die SPD müsse sich fragen lassen, ob die Wahlkampfspenden in Höhe von 35.700 Euro aus dem familiären Umfeld des Bauunternehmers B komme, so die Welt am Sonntag. In der Affäre um den Regensburger OB Wolbergs hat diese mutmaßliche Form der interessensorientierten Wahlkampfunterstützung den Anschein der Käuflichkeit dergestalt verstärkt, dass die Staatsanwaltschaft großflächig Ermittlungen aufnahm. Ob es in Regensburg zur Anklage kommt, ist derzeit noch völlig offen.
Unabhängig davon stellt der Umstand, dass auf kommunaler Ebene Wahlkämpfe nicht über staatliche Wahlkampfkostenrückerstattung finanziert werden können, für politische Entscheidungsträger in den Kommunen ein großes Problem dar. Dabei geht es um eine Urteilskommentierung des Bundesgerichtshofs, die Spender und Empfänger unter die große Lupe des Gesetzes stellt: „Die Grenze zur Strafbarkeit wird vielmehr schon dann überschritten, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass der Amtsträger im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu einem Vorhaben des Spenders befasst sein wird und der unbeteiligte Betrachter den Eindruck gewinnt, dass dieser mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will.“