Schley geht in Berufung
Zweifel an Taxi-Fahrpreisforderung
Stadtrat Tobias Schley, der von einem Augsburger Amtsgericht am vergangenen Dienstag, 6. November 2012, wegen versuchter räuberischer Erpressung eines Taxifahrers, Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, 5.000 Euro Geldstrafe sowie zu einem Anti-Aggressionstraining verurteilt wurde, hat gegen dieses Urteil in allen Punkten Berufung eingelegt. Dies gab Schleys Anwalt Dr. Richard Beyer gestern am späten Abend bekannt. Nach Rechtsauffassung von Beyer habe seitens des Taxisfahrers keine Forderungsberechtigung bestanden. Ob auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in Berufung gehen wird, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen.