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Sonntag, 30.08.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

… ausgeleuchtet

Kommunalwahl: Wie ist das mit den Unterstützer­unterschriften?

Am 8. März 2026 sind Kommunalwahlen. Einige Wähler­gruppie­rungen und Parteien müssen zuvor noch Unter­schriften von Unter­stützern sammeln, z.B. das BSW, andere nicht. Was genau es damit auf sich hat, will die heutige Ausgabe der Kolumne „Ausgeleuchtet“ klären.

Frage:

Wer muss Unterstützerunterschriften sammeln, wie viele, und wie läuft das ab?

Ausgeleuchtet:

Neue Parteien und Wähler­gruppierungen benötigen in Augsburg 470 Unter­schriften von dort Wahl­berech­tigten, um zur Kommunal­wahl antreten zu dürfen. Die Unter­schriften müssen in den Bürger­büros geleistet werden.



En détail:

Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen in Augsburg sind das Gemeinde- und Land­kreis­wahl­gesetz (GLKrWG) und die Gemeinde- und Land­kreis­wahl­ordnung (GLKrWO).

Wer Unterstützerunterschriften benötigt

Im Artikel 27 GLKrWG steht, dass alle „Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlags­trägern“ die Unter­stützung von Wahl­berech­tigten benötigen. „Neu“ sind Parteien oder Wähler­gruppen, die nicht bereits im zuletzt gewählten Stadtrat vertreten waren.

Befreit davon sind neue Wahlvorschlags­träger nur dann, wenn sie bei der letzten Landtags­wahl, Europawahl oder Bundes­tags­wahl mindestens fünf Prozent erzielt haben, wobei es jeweils auf den Stimmen­anteil in Bayern ankommt.

Beispiele dafür, wer Unterschriften benötigt, sind das BSW und Volt. Beide sind im Stadtrat nicht vertreten. Volt holte bei der letzten Landtags­wahl 0,3%, bei der Europawahl 2,4% in Bayern und bei der Bundes­tags­wahl 0,7%. Das BSW gab es zur Landtags­wahl noch nicht, bei der Europa­wahl holte es 3,8% und bei der Bundes­tags­wahl 3,1% in Bayern.

Wieviele Unterschriften in Augsburg erforderlich sind

Artikel 27 GLKrWG regelt, dass die Zahl der Wahl­berech­tigten, die den Vorschlag unter­stützen müssen, bei Wahlen in Gemeinden über 200.000 und bis zu 400.000 Ein­wohnern – wozu Augsburg gehört – 470 beträgt.

Aber nicht jeder darf Unter­stützer sein: Ausge­schlossen sind Personen, die in Augsburg nicht wahl­be­rech­tigt sind, die Personen auf der Wahl­vor­schlags­liste selbst (ein­schließ­lich der Ersatz­personen) und Personen, die sich schon in eine andere Unter­stützungs­liste einge­tragen haben.

Wo unterschrieben werden muss

In Artikel 28 GLKrWG ist festgelegt, dass Wahl­berech­tigte, die einen Wahl­vorschlag unter­stützen wollen, sich dazu in Unter­stützungs­listen eintragen müssen. § 36 GLKrWO legt fest, wo diese Listen aufliegen: „Die Gemeinden bestimmen die Ein­tragungs­räume und die Ein­tragungs­zeiten.“ Unter­schriften können also nicht privat oder an Ständen im öffent­lichen Raum ge­sammelt werden. Augsburg hat bestimmt, dass die Listen in allen Bürger­büros aufliegen.

Wer krank oder körperlich behindert ist, erhält auf Antrag einen Ein­tragungs­schein, mit dem eine Hilfs­person die Ein­tragung im Ein­tragungs­raum vornehmen kann.

§ 37 GLKrWO bestimmt, dass man sich bei der Ein­tragung ausweisen muss. Die Ein­tragung muss den Familien­namen und den Vornamen, die Anschrift und die Unter­schrift enthalten.

In welchem Zeitraum die Listen aufliegen

Die Gemeinden sind verpflichtet, die Unter­stützungs­listen „spätestens am Tag nach der Ein­reichung“ der Wahl­vor­schlags­liste der Gruppie­rung bzw. Partei aufzulegen*). Die Frist zum Unter­schreiben endet um „12 Uhr des 48. Tags vor dem Wahltag,“ also am 19. Januar 2026.

Die Stadt Augsburg muss die Listen mindestens während der allge­meinen Dienst­stunden der Bürger­büros auflegen, zusätzlich noch zwei Stunden an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag und min­destens bis 20 Uhr an einem weiteren Werktag; dies nicht pro Woche, sondern im gesamten Ein­tragungs­zeitraum.

Die Eintragungsmöglichkeiten in Augsburg im Detail

Bürgerbüros:

Bürgerbüro Stadtmitte
An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg

Öffnungszeiten:
Mo, Di 8-15 Uhr
Mi 7-15 Uhr
Do 8-17.30 Uhr
Fr 8-12.30 Uhr

Bürgerbüro Haunstetten
Tattenbachstr. 15, 86179 Augsburg

Bürgerbüro Lechhausen
Neuburger Str. 20, 86167 Augsburg

Bürgerbüro Kriegshaber
Ulmer Str. 72, 86156 Augsburg

Bürgerbüro Hochzoll
Friedberger Str. 115, 86163 Augsburg

Öffnungszeiten jeweils:
Mo, Di 8-12.15 Uhr und 13-15 Uhr
Mi 7-12.15 Uhr und 13-15 Uhr
Do 8-12.30 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Fr 8-12.30 Uhr

Zusätzliche Einzeltage:

Stadtbücherei (S-Forum)
Ernst-Reuter-Platz 1, 86150 Augsburg
Sa, 20.12.2025, 9-13 Uhr

Bürgerbüro Stadtmitte
Do, 15.01.2026, 8-20 Uhr


*) Gemäß Artikel 31 GLKrWG müssen die Gruppierungen und Parteien ihre Wahlvorschlagslisten spätestens bis 18 Uhr des 59. Tags vor dem Wahltag einreichen; das ist der 8. Januar 2026. Ein sicherer Zeitraum fürs Unterschreiben ist also der 9. bis 19. Januar 2026. Besser ist es, auf Veröffentlichungen und Aufrufe der Gruppierungen und Parteien in den Medien zu achten. Nach Informationen der DAZ wollen z.B. das BSW und Volt ihre Listen schon in der KW 50/2025 einreichen.

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