Streit um Durchsuchung: Polizei und theter bewerten Gerichtsbeschluss unterschiedlich
Nach der Durchsuchung der Räume des theter ensemble e.V. im Rahmen einer Razzia gegen den City Club Anfang des Jahres gehen die Bewertungen von Polizei und Theaterverein auseinander. Das Amtsgericht Augsburg stellte am 8. Juli fest, dass die Durchsuchung der Vereinsräume nicht vom bestehenden Durchsuchungsbeschluss für den City Club umfasst war.
Von Bruno Stubenrauch
Der City Club am Kö (Foto: DAZ)
Die Polizei hatte Ende Januar einen Gebäudekomplex in der Konrad-Adenauer-Allee 9 durchsucht. Grundlage war ein richterlicher Beschluss für die Geschäftsräume der Betreibergesellschaft des City Clubs. Dabei wurden auch Räume des theter ensemble im dritten Obergeschoss durchsucht, weil diese nach Einschätzung der Polizei aufgrund der räumlichen Gegebenheiten der Betreibergesellschaft zugeordnet werden konnten.
Das Amtsgericht Augsburg stellte nun fest, dass die Räume des Theatervereins nicht vom ursprünglichen Beschluss erfasst waren. Dafür wäre formal ein eigener Durchsuchungsbeschluss erforderlich gewesen. Gleichzeitig habe das Gericht laut Polizei ausgeführt, dass die Voraussetzungen für einen solchen Beschluss vorgelegen haben dürften.
theter sieht Rechtsverletzung bestätigt
Der Theaterverein bewertet die Entscheidung als Bestätigung, dass die Durchsuchung der eigenen Vereins- und Proberäume rechtswidrig war. theter betont, organisatorisch und rechtlich eigenständig vom City Club zu sein. Die Anwältin des Vereins erklärte, die Argumentation der Behörden, die Räume seien dem Club zuzuordnen, habe nicht überzeugt.
Vereinsvorsitzender Gabriel Wech sagte: „Das Gericht hat nun bestätigt, was für uns von Anfang an klar war: Bei der Durchsuchung unserer Vereinsräumlichkeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen.“
Die Polizei sieht hingegen nur einen Fehler formaler Natur und geht davon aus, dass sie einen Durchsuchungsbeschluss bekommen hätte, wenn sie ihn beantragt hätte, und kündigte an, die Entscheidung des Amtsgerichts in die Einsatznachbereitung einzubeziehen.
