IFG-Reform: Wird der Staat intransparent?
Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend reformieren. Die angekündigten Änderungen würden den Zugang zu amtlichen Informationen erheblich verändern – Kritiker sprechen bereits von einer Schwächung staatlicher Transparenz. Dies führt zu folgender Frage:
Führt die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes zu weniger Transparenz?
Ausgeleuchtet:
Ja – sollte die Reform wie angekündigt umgesetzt werden, würde der Zugang zu staatlichen Informationen deutlich eingeschränkt.
En détail:
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt seit 2006. Es gibt grundsätzlich jeder Person das Recht, amtliche Informationen von Bundesbehörden anzufordern, ohne dafür ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Nur für besonders geschützte Bereiche – etwa personenbezogene Daten oder Sicherheitsbelange – gelten bereits heute Ausnahmen.
Was plant die Bundesregierung?
In einem Papier des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 kündigt die Bundesregierung mehrere Änderungen an. Künftig sollen nur noch natürliche Personen Auskünfte verlangen können, und dies nur mit einem „berechtigten Interesse“.
Daneben sollen Namen von Mitarbeitern grundsätzlich geschwärzt, weitere Ausnahmen für sicherheitsrelevante Bereiche geschaffen und die Gebühren „stärker am tatsächlichen Verwaltungsaufwand“ ausgerichtet und damit de facto erhöht werden.
Warum ist das umstritten?
Der Kern des heutigen IFG besteht darin, dass der Staat begründen muss, warum Informationen ausnahmsweise nicht herausgegeben werden. Nach den Plänen müsste künftig zunächst der Antragsteller sein Interesse darlegen. Kritiker sehen darin eine grundlegende Umkehr des bisherigen Prinzips.
Hinzu kommt, dass höhere Gebühren und zusätzliche Ausschlussgründe Informationsanfragen erschweren könnten. Betroffen wären insbesondere investigative Recherchen von Journalisten sowie Anfragen zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Was sagen Fachleute?
Die Kritik fällt ungewöhnlich deutlich aus. Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnt davor, dass der „wesentliche Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen“ ins Gegenteil verkehrt werde, wenn künftig ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden müsse.
Auch die früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und Ulrich Kelber sehen die Pläne kritisch. Sie sprechen von einem „verstörenden Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“ und weisen darauf hin, dass das geltende Informationsfreiheitsgesetz bereits heute ausreichende Möglichkeiten bietet, Mitarbeiter oder sicherheitsrelevante Informationen zu schützen.
Auch in der Rechtswissenschaft stößt das Vorhaben auf deutliche Kritik. Der von Juristen getragene Verfassungsblog beschreibt die geplante Reform als Wandel „vom Jedermannsrecht zum Privileg für Wenige“. Die zentrale Kritik lautet: Nicht mehr der Staat müsste den Ausschluss von Informationen begründen, sondern die Bürger müssten zunächst darlegen, warum sie überhaupt Zugang zu amtlichen Informationen erhalten sollen.
Wie geht es weiter?
Ob und in welchem Umfang die angekündigten Änderungen tatsächlich Gesetz werden, entscheidet sich erst im parlamentarischen Verfahren. Bislang handelt es sich lediglich um politische Eckpunkte. Erst mit einem Gesetzentwurf wird sich beurteilen lassen, welche Regelungen die Bundesregierung tatsächlich umsetzt.


