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Dienstag, 11.08.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Vermischtes

MAN-Brücke: Reichen Tempo 30 und 7,5 Tonnen?

Seit Freitag gelten auf einer Hälfte der mehr als 60 Jahre alten MAN-Brücke Tempo 30 und eine Tonnage­be­schrän­kung. Grund dafür sind bei einer Bauwerks­prüfung fest­gestellte Mängel am Spannstahl. Wie der Teil­einsturz der Dresdner Carolabrücke 2024 gezeigt hat, kann eine Spann­beton­brücke durch Schäden am Spannstahl schlag­artig versagen, ohne dass zuvor am Beton Warnzeichen auftreten. Damit stellt sich folgende Frage:

Reichen Tonnage- und Geschwin­dig­keits­be­schrän­kungen bei einer geschä­dig­ten Spann­beton­brücke als vor­sorg­liche Sicher­heits­maß­nahme aus, oder müsste sie wegen der Gefahr eines plötz­lichen Versagens sofort gesperrt werden?

Ausgeleuchtet:

Tonnage- und Geschwin­dig­keits­be­schrän­kungen können die Be­la­stung einer geschä­dig­ten Spann­beton­brücke vor­sorglich redu­zieren. Ob sie aus­reichen, hängt jedoch vom kon­kreten Schadens­bild und der ver­blei­benden Trag­fähig­keit des Bauwerks ab.



En détail:

Das Prinzip Spannbeton: Warum man ihn braucht

Bei gewöhnlichem Stahlbeton nimmt der Beton die Druck­kräfte auf, während der ein­gelegte Baustahl die Zugkräfte trägt. Bei großen Ent­fer­nungen kommt dieses System jedoch an Grenzen: Ein gewöhn­licher Stahl­beton­träger würde sich bei freien Spann­weiten von 60 Metern wie bei der MAN-Brücke unter seinem eigenen Gewicht stark durch­biegen und an der Unter­seite aufreißen.

Spannbeton löst dieses Problem durch ein cleveres Prinzip: Im Beton liegende Stahl­seile werden noch vor der Belastung extrem straff vor­ge­spannt. Der Beton wird dadurch dauer­haft unter eine künst­liche Druck­spannung gesetzt – ähnlich wie eine Reihe Bücher, die man fest von beiden Seiten zusammen­drückt und damit in der Luft halten kann. Die Vor­spannung ermög­licht schlan­kere Bauteile und größere Spann­weiten. Deshalb wurde Spann­beton seit den 1950er-Jahren insbe­sondere im Brücken­bau weit ver­breitet eingesetzt.

Bei einer Brücke wie der MAN-Brücke liegen mehrere Tausend einzelne Spann­drähte mit Durch­messern von 5 bis 8 mm im Beton­körper, und zwar als dichte Draht­bündel (Litzen) in Dutzenden von Hüll­rohren aus Metall, den soge­nannten Spann­gliedern. Der ver­blei­bende Hohlraum in den Hüll­rohren wird mit flüssigem Mörtel verpresst, der auch dem Kor­rosions­schutz dient.

Regelwerke

Die Prüfung von Brückenbauwerken ist in Deutsch­land grund­legend über die DIN 1076 „Ingenieur­bau­werke im Zuge von Straßen und Wegen – Über­wachung und Prüfung“ geregelt. Diese Norm schreibt für Straßen­brücken aller­dings nur Prü­fungen vor, die primär auf hand- und sicht­nahen Kon­trollen basieren. Bei Spann­beton­brücken stößt diese Methode an ihre physi­kali­schen Grenzen, da der kriti­sche Spann­stahl unsicht­bar im Inneren verbaut ist und ober­fläch­lich kaum Risse entstehen. Wenn der visuelle Befund nach DIN 1076 keine klaren Signale liefert, bleiben Schäden am Tragwerk mit den üblichen Standard­ver­fahren schlicht unentdeckt.

Ergänzt wird die DIN 1076 durch die RI-EBW-PRÜF (Richt­linien für die Er­fassung und Be­wertung von Brücken­schäden). Darin enthalten sind Anwei­sungen, wann ein Schadens­bild an einer Spann­beton­brücke so kritisch ist, dass es den Einsatz externer Sonder­ver­fahren wie Ultra­schall, Radar, Magnet­induktiv­messung zur Detek­tion von Draht­brüchen oder senso­risches Schall­emissions-Moni­toring erfordert.

Warum Spannstahl besonders kritisch ist

Spannstahl steht dauerhaft unter hoher Zug­spannung. Unter ungün­stigen Voraus­setzungen kann deshalb eine beson­dere Form der Korrosion entstehen: die wasser­stoff­induzierte Spannungs­riss­korrosion, eine Ver­sprödung des Materials durch ins Kristall­gitter einge­wan­derten atomaren Wasser­stoff.

Dabei können sich im Spann­stahl Risse bilden, die zunächst von außen nicht erkennbar sind. Die Schäden können sich über längere Zeit ent­wickeln und schließ­lich zu Spann­draht­brüchen führen, ohne dass sich die Drähte zuvor dehnen.

Problematisch ist dabei, dass ein solcher Schädi­gungs­prozess nicht zwangs­läufig mit einer sicht­baren Riss­bildung an der Beton­ober­fläche einher­geht, der visuelle Befund nach DIN 1076 also keine klaren Signale liefert, anders als beim klassischen Stahlbeton.

Weil der Beton durch die ver­press­ten Spann­glieder dauerhaft unter enormer Druck­spannung steht, drückt er ent­stehende Mikro­risse von außen einfach wieder zusammen.

Die Carolabrücke: Wenn die Warnung ausbleibt

Wie gefährlich dieser Mecha­nismus sein kann, zeigte der Teil­ein­sturz der Dresdner Carola­brücke am 11. Sep­tember 2024.

Carolabrücke in Dresden (Bild: Monica Smekal / Gemini)

Das 2025 vorgelegte Gutachten zur Einsturz­ursache kommt zu einem ein­deutigen Ergebnis: Wasser­stoff­indu­zierte Spannungs­riss­korrosion führte zum Material­versagen des Spann­stahls. Über Jahrzehnte hatte sich die Trag­fähig­keit durch fort­schrei­tende Ermüdung und das suk­zessive Versagen einzelner Spann­drähte reduziert.

Der visuell prüfbare Zustand der Beton­ober­flächen gab im Vorfeld keinen unmittel­baren Anlass zu Stand­sicher­heits­bedenken. Die Schäden konnten trotz umfang­reicher und vor­schriften­kon­former Unter­suchungen mit den üblichen Verfahren nicht entdeckt werden. Der Brücken­teil versagte schließ­lich schlag­artig und ohne unmittel­bar ein­wirkende Verkehrslast.

Die Carolabrücke zeigt damit eine besondere Tücke geschä­digten Spann­stahls: Ein Bauwerk kann über längere Zeit noch trag­fähig sein, während sich im Inneren bereits ein gefähr­licher Schädi­gungs­prozess entwickelt.

Warum eine Brücke nicht nur „hält“ oder „einstürzt“

Eine geschädigte Spannbetonbrücke kennt aber nicht nur die beiden Zustände 1 („hält“) und 0 („hält nicht“). Ent­scheidend ist vielmehr, wie stark die Trag­fähig­keit bereits reduziert wurde und welche Bela­stungen das Bauwerk in diesem Zustand noch sicher aufnehmen kann.

Fallen einzelne Spanndrähte aus, können die ver­blei­ben­den Spann­glieder zunächst weiterhin einen Teil der Trag­wirkung über­nehmen. Mit jedem weiteren Ausfall verändert sich jedoch der Sicher­heits­zustand des Tragwerks. Wie groß die vor­handene Trag­reserve ist, lässt sich deshalb nicht allein aus dem Umstand ableiten, dass bereits Spann­stahl geschädigt ist.

Was bewirken 7,5 Tonnen und Tempo 30?

Eine Tonnagebeschränkung reduziert die Ver­kehrs­lasten, die auf das Bauwerk ein­wirken. Das Tempo­limit ver­ringert zusätz­lich die dynami­schen Bean­spru­chungen durch bewegte Fahrzeuge.

Beide Maßnahmen können bei einer geschä­dig­ten Spann­beton­brücke zunächst sinnvoll und vor­sorg­lich sein. Sie sind jedoch ein Schuss ins Blaue und kein Nachweis dafür, dass das geschä­digte Bauwerk jetzt sicher ist. Die ent­schei­dende Frage ist, wie stark die Trag­fähig­keit bereits redu­ziert wurde. Erst damit ent­scheidet sich, ob Tempo 30 und 7,5 Tonnen aus­reichen – oder ob weiter­gehende Maßnahmen notwendig werden. Das kann erst die detail­lierte Unter­suchung des Bauwerks zeigen.

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