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Donnerstag, 18.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

FDP wirft Ordnungsreferent Wurm „politische Taschenspielertricks“ vor

Die Augsburger FDP wirft dem städtischen Ordnungsreferenten Dirk Wurm (SPD) „politische Taschenspielertricks“ vor. Hintergrund ist der Umgang des Ordnungsreferats mit einem FDP-Antrag, der am kommenden Donnerstag im Stadtrat behandelt wird.

Wahlplakate - (c) DAZ

Wahlplakate - (c) DAZ


Seit Juni 2014 fordert FDP-Stadtrat Markus Arnold, den Zeitraum, in dem politische Parteien im öffentlichen Raum Wahlwerbung betreiben dürfen, drastisch zu reduzieren. Arnold plädiert dafür, politische Plakatwerbung nur noch vier Wochen zu gestatten. Offiziell sind derzeit sechs Monate erlaubt, die aber in der Praxis auf drei Monate begrenzt sind, da die Parteien in der Regel erst drei Monate vor einer Wahl mit der Plakatierung beginnen. Außerdem solle, so Arnold, der städtische Bauhof ermächtigt werden, regelwidrig angebrachte oder nach der Wahl nicht abgenommene Wahlplakate kostenpflichtig zu entfernen.‎

„Nach knapp zweieinhalb Jahren Bearbeitungszeit hat Wurm eine Beschlussvorlage für den Stadtrat vorgelegt, die nicht mehr viel vom Antrag der Freien Demokraten übriglässt”, so Arnold in einer FDP-Presseerklärung. – „Herr Wurm hat den Schuss nicht gehört“, so Katrin Michaelis, die Vorsitzende der Augsburger Liberalen. „Der ADAC hält zu viel Wahlwerbung für eine Gefährdung des Straßenverkehrs, die Bürger sind vor jeder Wahl genervt, dass die ganze Stadt mit Plakaten zugepflastert ist, aber der Herr Augsburger Ordnungsreferent will einfach weitermachen wie bisher.“

Verärgert zeigen sich die Liberalen auch über die Argumentation des Ordnungsreferenten. Wurm verweise auf eine Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums, in der 6 Wochen als angemessen bezeichnet werden, schlage aber vor, die derzeit in der Plakatierungsverordnung festgelegten sechs Monate auf drei zu verkürzen.

Markus Arnold

Markus Arnold


Maximilian Funke-Kaiser, der sich im kommenden September als Direktkandidat der Augsburger und Königsbrunner FDP für ein Bundestagsmandat bewirbt, bezeichnet Wurms Beschlussvorlage als “eine schön verpackte Scheinlösung”, die keinerlei Änderung bewirke. „In Wirklichkeit sind drei Monate unter den politischen Parteien in Augsburg aber längst Konsens und von der Stadtverwaltung praktizierte Realität.“

Zum Beleg zitiert Funke-Kaiser aus einem Vollzugsschreiben, das die städtische Ordnungsbehörde vor den Europawahlen 2014 an alle politischen Gruppierungen verschickt hat. Obwohl die damals wie heute gültige Fassung der Plakatierungsverordnung sechs Monate, also 24 Wochen, vorschreibt, heißt es dort: „Die Aufstellung von Wahlplakaten in Augsburg ist in einem Zeitraum von zwölf Wochen vor Wahlen auf öffentlichen Verkehrsflächen erlaubnisfrei.“

„Entweder weiß Herr Wurm wirklich nicht, dass seine eigene Behörde entgegen dem Wortlaut der Plakatierungsverordnung längst einen Zeitraum von drei Monaten in offiziellen Schreiben kommuniziert – was schlimm genug wäre“, so Funke-Kaiser weiter. „Oder er tut so als wüsste er von nichts, damit er das Festhalten am Status Quo als Fortschritt verkaufen und unseren weiter gehenden Antrag unterlaufen kann. Das wäre dann allerdings ein politischer Taschenspielertrick im Gewand einer sachlichen Stellungnahme der Verwaltung.“

Ein bloßes nachträgliches Festschreiben der ohnehin praktizierten dreimonatigen Frist komme für die FDP deshalb nicht in Frage. „Wir halten die vom Bayerischen Innenministerium vorgeschlagenen sechs Wochen zwar nicht für in Stein gemeißelt“, so die Kreisvorsitzende Michaelis, die darauf verweist, dass Gersthofen in ihrer Plakatierungsverordnung nur einen Monat festgeschrieben habe, aber sechs Wochen Plakatierungsfrist wäre für die Augsburger FDP akzeptabel, da diese Frist im Gegensatz zu den drei Monaten in der Beschlussvorlage der Verwaltung ein echter Fortschritt wäre.