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Samstag, 20.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Erhöhung Mindestlohn: 5.170 Bürger profitieren in Augsburg

Laut einer regionalen Analyse profitieren 5.170 Menschen in der Stadt Augsburg von der gesetzlich festgelegten Erhöhung des Mindestlohns auf jetzt 9,19 Euro pro Stunde.

Ein kleiner Segen für über 5.000 Augsburger: Zu Jahresbeginn wurde der Mindestlohn erhöht Foto: © DAZ

So viele Beschäftigte arbeiten hier derzeit zum gesetzlichen Lohn-Minimum. Auch die Wirtschaft in der Stadt profitiert: Die Kaufkraft wächst durch das Mindestlohn-Plus in diesem Jahr um rund 1,3 Millionen Euro. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich auf eine aktuelle Analyse des Pestel-Instituts aus Hannover, das die Auswirkungen der Mindestlohn- Entwicklung regional untersucht hat.

„Mal ins Kino oder Essen gehen. Und auch mal etwas Neues für den Haushalt anschaffen – fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, fließt in den Konsum. Und einen Großteil davon geben sie vor Ort aus“, sagt Tim Lubecki von der NGG-Region Schwaben. Denn wer zum untersten Lohn arbeite, könne nichts auf die hohe Kante legen. Die NGG fordert deshalb ein deutlich stärkeres Mindestlohn-Plus. Erst in einer Größenordnung von mehr als zwölf Euro pro Stunde werde die Lohnuntergrenze „langsam armutsfest“. NGG-Geschäftsführer Lubecki sieht bei den Löhnen „Luft nach oben“ und die Arbeitgeber in der Pflicht: „In Branchen wie dem Gastgewerbe und dem Bäckerhandwerk gehen trotz guter Wirtschaftslage selbst Fachkräfte oft nur mit dem gesetzlichen Minimum nach Hause.“

Die Messlatte sei aber nicht der Mindestlohn, sondern der Tariflohn. Lubecki prangert die zunehmende Tarifflucht als Hauptgrund dafür an, „dass seit Jahren viel zu viele Menschen im Niedriglohnsektor gefangen sind. Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland haben seit 2015 rund vier Millionen Menschen profitiert. Bei seiner Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Nach dem Mindestlohngesetz steigt er alle zwei Jahre. Wie hoch das Plus ist, hängt insbesondere von der Entwicklung der Tarifverdienste ab.