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Dienstag, 03.02.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Einsatz im City Club: Polizei reicht „weiter­führende Presse­mitteilung“ nach

Die Polizei sieht ihren Einsatz am 31. Januar im Augsburger City Club am Kö als koordi­nierte Anwendung straf­prozessualer Instrumente und polizei­licher Taktik zur Beweis­sicherung, Gefahren­abwehr und rechtlich fundierter Differen­zierung von Personen. Dies geht aus einer umfang­reichen Presse­mitteilung vom 3. Februar 2026 hervor.

Zusammenfassung in direkter Rede von Bruno Stubenrauch

Symbolbild

Ende 2024 hatte die Augsburger Polizei Hinweise auf offenen Konsum und Handel von Betäubungs­mitteln in einem städtischen Club erhalten. Die Verdachts­momente konnten im Rahmen umfang­reicher Ermitt­lungen verifi­ziert werden, sodass in Abstimmung mit der Staats­anwalt­schaft Durch­suchungs­beschlüsse erwirkt wurden.

„Schnelles und unerwartetes Eindringen“

Der Einsatz erfolgte „lageangepasst“ unter Einbindung von 200 Polizei­beamten, davon etwa die Hälfte direkt im Club. Unterzieh­hauben und technisches Equipment dienten der Eigen­sicherung und dem Identitäts­schutz. Ziel war ein „schnelles und uner­wartetes Eindringen“, um Beweis­mittel­verlust zu verhindern und die „klare Differen­zierung von Straf­tätern und unbe­teiligten Personen“ zu gewähr­leisten. Hierbei war auch die „sofortige Öffnung von Türen“ erforder­lich, ggf. unter Verwendung von technischen Hilfs­mitteln.

Bei der Durchsuchung wurden 263 Personen angetroffen, darunter zwei Minder­jährige. In mehreren Fällen konnten während der „erweiterten Durchsuchung am Körper getragene Betäubungs­mittel aufgefunden“ werden. Die Kontrollen erfolgten nach Priori­sierung (Minder­jährige, auffällige Personen, körperliche Beschwerden). Für körperliche Durch­suchungen standen beheizte, blickdichte Zelte bereit.

Keine Verletzungen – keine Betreuung erforderlich

Die Maßnahmen führten zur Einleitung einer mittleren zwei­stelligen Zahl an Straf­verfahren wegen Besitzes oder Handels von Betäubungs­mitteln, zur Voll­streckung eines beste­henden Haftbefehls und zu 15 vor­läufigen Festnahmen. Einzelne Wider­stands­handlungen wurden regi­striert, jedoch ohne nennens­werte Verletzungen. Vor dem Club bildete sich eine Spontan­versammlung von ca. 90 Per­sonen, die teilweise polizei­feindliche Äußerungen tätigten. Auch dies­bezüglich wurde ein Straf­verfahren eingeleitet.

Bei der gesamten Aktion „machten keine Personen Verletzungen geltend oder äußerten den Wunsch auf eine ander­weitige Betreuung“.