Einsatz im City Club: Polizei reicht „weiterführende Pressemitteilung“ nach
Die Polizei sieht ihren Einsatz am 31. Januar im Augsburger City Club am Kö als koordinierte Anwendung strafprozessualer Instrumente und polizeilicher Taktik zur Beweissicherung, Gefahrenabwehr und rechtlich fundierter Differenzierung von Personen. Dies geht aus einer umfangreichen Pressemitteilung vom 3. Februar 2026 hervor.
Zusammenfassung in direkter Rede von Bruno Stubenrauch
Symbolbild
Ende 2024 hatte die Augsburger Polizei Hinweise auf offenen Konsum und Handel von Betäubungsmitteln in einem städtischen Club erhalten. Die Verdachtsmomente konnten im Rahmen umfangreicher Ermittlungen verifiziert werden, sodass in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt wurden.
„Schnelles und unerwartetes Eindringen“
Der Einsatz erfolgte „lageangepasst“ unter Einbindung von 200 Polizeibeamten, davon etwa die Hälfte direkt im Club. Unterziehhauben und technisches Equipment dienten der Eigensicherung und dem Identitätsschutz. Ziel war ein „schnelles und unerwartetes Eindringen“, um Beweismittelverlust zu verhindern und die „klare Differenzierung von Straftätern und unbeteiligten Personen“ zu gewährleisten. Hierbei war auch die „sofortige Öffnung von Türen“ erforderlich, ggf. unter Verwendung von technischen Hilfsmitteln.
Bei der Durchsuchung wurden 263 Personen angetroffen, darunter zwei Minderjährige. In mehreren Fällen konnten während der „erweiterten Durchsuchung am Körper getragene Betäubungsmittel aufgefunden“ werden. Die Kontrollen erfolgten nach Priorisierung (Minderjährige, auffällige Personen, körperliche Beschwerden). Für körperliche Durchsuchungen standen beheizte, blickdichte Zelte bereit.
Keine Verletzungen – keine Betreuung erforderlich
Die Maßnahmen führten zur Einleitung einer mittleren zweistelligen Zahl an Strafverfahren wegen Besitzes oder Handels von Betäubungsmitteln, zur Vollstreckung eines bestehenden Haftbefehls und zu 15 vorläufigen Festnahmen. Einzelne Widerstandshandlungen wurden registriert, jedoch ohne nennenswerte Verletzungen. Vor dem Club bildete sich eine Spontanversammlung von ca. 90 Personen, die teilweise polizeifeindliche Äußerungen tätigten. Auch diesbezüglich wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Bei der gesamten Aktion „machten keine Personen Verletzungen geltend oder äußerten den Wunsch auf eine anderweitige Betreuung“.
