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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Coronavirus in Augsburg: 100 Neuinfektionen – Im neuen Jahr kommt Maskenpflicht auf dem Rad

7-Tage-Inzidenz in Augsburg: 153,1 (Quelle: RKI), 169,8 (Quelle: Stadt Augsburg) – Fünf weitere Todesfälle bestätigt – Neue Vorgabe des Freistaats: Maskenpflicht auch auf dem Rad

Ab 1. Januar müssen auch Radler in den ausgewiesenen Zonen eine Maske tragen Bildquelle: DAZ-Archiv

Die Stadt Augsburg meldet 100 neue Covid-19-Fälle. Bestätigt wurden 99 Neuinfektionen mit Meldedatum Dienstag, 29 Dezember sowie eine Neuinfektion mit Meldedatum 27. Dezember. Ein Fall mit Meldedatum 25. Dezember und vier Fälle mit Meldedatum 28. Dezember wurden rückwirkend korrigiert.

Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 9.620 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg bestätigt. 8.225 Personen gelten als genesen, 1.197 sind aktuell infiziert, 198 Personen sind verstorben. Bei den fünf Todesfällen, die dem Gesundheitsamt am 29. Dezember gemeldet wurden, handelt es sich um drei weibliche Patientinnen der Jahrgänge 1935, 1941 und 1957 sowie zwei männliche Patienten der Jahrgänge 1936 und 1948.

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert- Koch Institut (RKI) aktuell bei 153,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 169,8.

Hinweis zur Interpretation der Fallzahlen

Während der Feiertage reduzieren viele Labore ihre Betriebszeiten, sodass weniger Befunde an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Auch im Gesundheitsamt der Stadt Augsburg erfolgt die Fallerfassung an den Feiertagen nicht ganztägig. Die Anzahl der gemeldeten Neuinfektionen fällt daher deutschland- und bayernweit tendenziell niedriger aus. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Tagen noch rückwirkende Labormeldungen eingehen und erfasst werden, die sich dann auch auf die 7-Tage-Inzidenz auswirken.

Maskenpflicht auch auf dem Rad und beim Joggen

Ab Freitag, 1. Januar 2021, müssen in Augsburg in allen Bereichen, in denen die Maskenpflicht gilt, auch alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, die mit dem Fahrrad, E- Scooter oder Segway unterwegs sind, oder die Individualsport machen wie z.B. Joggen oder Nordic-Walking.

Bisher wurden in Augsburg Fußgängerinnen und Fußgänger, die in Bereichen mit Maskenpflicht keine Mund-Nase-Bedeckung trugen, verwarnt. Wer durch diese Bereiche mit dem Rad oder E- Scooter fuhr, oder joggte, durfte dies laut Stadt Augsburg auch ausdrücklich ohne Maske. „Dieses Vorgehen wurde gewählt, um den Infektionsschutz und den praktischen Vollzug bestmöglich zuvereinen“, erklärt Gesundheitsreferent Reiner Erben.

„Allerdings ist es wichtig, dass beim Vollzug der Infektionsschutzmaßnahmen bayernweit einheitlich vorgegangen wird“, so Erben weiter. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf Nachfrage durch die Stadt Augsburg und die Polizei Schwaben Nord klargestellt, dass auch auf dem Fahrrad, E-Scooter, Segway oder City-Roller eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, genau wie beim Ausüben von Individualsport. Und zwar in allen Bereichen in Augsburg, in denen entsprechend der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg vom 15. Dezember eine Maskenpflicht gilt. Als kreisfreie Stadt setzt die Stadt Augsburg diese Vorgabe des Freistaats zum 1. Januar um.

Im Auto gilt: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, wenn haushaltsfremde Personen im Auto mitfahren. Das Gesicht darf nur soweit verhüllt werden, dass die Augen erkennbar sind. Ebenfalls darf die Mund-Nase-Bedeckung das Fahren nicht beeinträchtigten.

Die Bereiche, in denen im Stadtgebiet Augsburg Maskenpflicht gilt, bleiben unverändert bestehen. Alle Zonen und weitere Informationen auf www.augsburg.de/infektionsschutz.