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Montag, 14.09.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Cannabis auf Rezept: Pe­ti­tion startet auch in Augs­burg

Seit dem 30. Juli 2026 über­nimmt die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung keine Kos­ten mehr für medi­zi­ni­sche Canna­bis­blüten. Die Ar­beits­ge­mein­schaft Cannabis als Me­di­zin (ACM) sammelt jetzt Unter­schrif­ten für eine Rück­nah­me der Re­ge­lung – auch im Hanf.com-Store in der Vikto­ria­stra­ße 3 in Augs­burg.

Von Bruno Stubenrauch

Die Neuregelung betrifft rund 65.000 Cannabis­pa­tien­ten in Deutsch­land. Durch das GKV-Bei­trags­sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz wurden getrocknete Cannabis­blüten aus dem Leis­tungs­ka­ta­log der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen ge­stri­chen. Eine Ab­rech­nung über Kas­sen­re­zep­te ist seither grund­sätz­lich nicht mehr möglich.

Hanf.com unter­stützt die Ini­tia­tive

Wenzel Cerveny ruft zur Beteiligung an der bundesweiten Unterschriftenaktion auf (Bild: www.hanf.com)

Wenzel Vaclav Cer­ve­ny (65), Grün­der von Hanf.com und Bun­des­vor­sit­zen­der des Cannabis Bünd­nis Deutsch­land (CBD), betont: „Gesund­heit darf nicht vom Ein­kom­men ab­hän­gen. Sparen, indem man Pa­tien­ten eine be­währ­te The­ra­pie nimmt und sie auf teu­re­re Al­ter­na­ti­ven ver­weist, ist weder so­zial noch wirt­schaft­lich sinn­voll.“

Mit seinen 15 Stand­or­ten – dar­un­ter in Augs­burg, Mün­chen oder Regens­burg – will Hanf.com dazu bei­tra­gen, dass das An­lie­gen mög­lichst viele Men­schen er­reicht. „Wer Cannabis als Me­di­zin braucht, darf nicht am Geld­beu­tel schei­tern. Bitte unter­schrei­ben Sie – jede Unter­schrift zählt!“, appelliert Cer­ve­ny.

Recht­li­che Schrit­te und Hin­ter­grund

Ini­tia­tor der Pe­ti­tion ist Dr. med. Franjo Gro­ten­her­men, Vor­sit­zen­der der ACM und Pionier der Cannabis-Me­di­zin in Deutsch­land. Er erklärt: „Viele Pa­tien­ten ste­hen ohne wirksame The­ra­pie da, weil sie die Be­hand­lung privat nicht be­zah­len können. Für sie ist die Um­stel­lung auf Cannabis­ex­trak­te keine gleich­wer­ti­ge Al­ter­na­ti­ve.“

Die ACM bezwei­felt, dass mit der Neu­re­ge­lung tat­säch­lich Kos­ten ein­ge­spart werden. Cannabis­blüten seien deut­lich preis­wer­ter als zu­ge­las­se­ne Fer­tig­ar­z­nei­mit­tel. Par­al­lel prüft die Ar­beits­ge­mein­schaft gemeinsam mit Rechts­an­walt Pro­fes­sor Oliver Tol­mein recht­li­che Schrit­te, dar­un­ter eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de.

Gesetz von 2017 zurückgenommen

Mit dem Cannabis-als-Me­di­zin-Ge­setz hatte der Bun­des­tag 2017 den Zu­gang zu Cannabis­ar­z­nei­mit­teln und getrockneten Cannabis­blüten auf Rezept er­mög­licht – und unter be­stimm­ten Be­din­gun­gen auch die Kos­ten­über­nah­me durch die ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen ge­regelt. Diese Re­ge­lung wurde nun durch das GKV-Bei­trags­satz­sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz zu­rück­ge­nom­men.


So können Sie unter­stüt­zen

  • Pe­ti­tion: Cannabis­blüten auf Rezept
  • Wann: Unter­schrif­ten­sam­mlung bis 30. Okto­ber 2026
  • Ort: Hanf.com-Store, Vikto­ria­stra­ße 3, 86150 Augs­burg
  • Ini­tia­to­ren: Ar­beits­ge­mein­schaft Cannabis als Me­di­zin (ACM), Hanf.com
  • Mehr Info: hanf.com/info/acm-petition/