Cannabis auf Rezept: Petition startet auch in Augsburg
Seit dem 30. Juli 2026 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten mehr für medizinische Cannabisblüten. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) sammelt jetzt Unterschriften für eine Rücknahme der Regelung – auch im Hanf.com-Store in der Viktoriastraße 3 in Augsburg.
Von Bruno Stubenrauch
Die Neuregelung betrifft rund 65.000 Cannabispatienten in Deutschland. Durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurden getrocknete Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Eine Abrechnung über Kassenrezepte ist seither grundsätzlich nicht mehr möglich.
Hanf.com unterstützt die Initiative

Wenzel Cerveny ruft zur Beteiligung an der bundesweiten Unterschriftenaktion auf (Bild: www.hanf.com)
Wenzel Vaclav Cerveny (65), Gründer von Hanf.com und Bundesvorsitzender des Cannabis Bündnis Deutschland (CBD), betont: „Gesundheit darf nicht vom Einkommen abhängen. Sparen, indem man Patienten eine bewährte Therapie nimmt und sie auf teurere Alternativen verweist, ist weder sozial noch wirtschaftlich sinnvoll.“
Mit seinen 15 Standorten – darunter in Augsburg, München oder Regensburg – will Hanf.com dazu beitragen, dass das Anliegen möglichst viele Menschen erreicht. „Wer Cannabis als Medizin braucht, darf nicht am Geldbeutel scheitern. Bitte unterschreiben Sie – jede Unterschrift zählt!“, appelliert Cerveny.
Rechtliche Schritte und Hintergrund
Initiator der Petition ist Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der ACM und Pionier der Cannabis-Medizin in Deutschland. Er erklärt: „Viele Patienten stehen ohne wirksame Therapie da, weil sie die Behandlung privat nicht bezahlen können. Für sie ist die Umstellung auf Cannabisextrakte keine gleichwertige Alternative.“
Die ACM bezweifelt, dass mit der Neuregelung tatsächlich Kosten eingespart werden. Cannabisblüten seien deutlich preiswerter als zugelassene Fertigarzneimittel. Parallel prüft die Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein rechtliche Schritte, darunter eine Verfassungsbeschwerde.
Gesetz von 2017 zurückgenommen
Mit dem Cannabis-als-Medizin-Gesetz hatte der Bundestag 2017 den Zugang zu Cannabisarzneimitteln und getrockneten Cannabisblüten auf Rezept ermöglicht – und unter bestimmten Bedingungen auch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Diese Regelung wurde nun durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurückgenommen.
So können Sie unterstützen
- Petition: Cannabisblüten auf Rezept
- Wann: Unterschriftensammlung bis 30. Oktober 2026
- Ort: Hanf.com-Store, Viktoriastraße 3, 86150 Augsburg
- Initiatoren: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), Hanf.com
- Mehr Info: hanf.com/info/acm-petition/