Eilmeldung: Bürgerbegehren Maxstraße unzulässig
In einer eilig einberufenen Pressekonferenz stellte OB Kurt Gribl heute mittag die gutachterliche Stellungnahme des Direktoriums 1 aus dem OB-Referat zum Bürgerbegehren Maximilianstraße vor. Sechs Gründe sahen die Stadtjuristen, die zur Unzulässigkeit des Begehrens führen.