Eilmeldung: Bürgerbegehren Maxstraße unzulässig
In einer eilig einberufenen Pressekonferenz stellte OB Kurt Gribl heute mittag die gutachterliche Stellungnahme des Direktoriums 1 aus dem OB-Referat zum Bürgerbegehren Maximilianstraße vor. Sechs Gründe sahen die Stadtjuristen, die zur Unzulässigkeit des Begehrens führen.
Am gravierendsten sei der Verstoß gegen das Koppelungsverbot. So seien “sachlich nicht eng miteinander verbundene Fragen” miteinander verknüpft worden und könnten nur gemeinsam mit Ja oder mit Nein beantwortet werden, obwohl sie getrennt ausführbar wären. I.E. nennt das Gutachten hier die Verkehrsberuhigung der Hallstraße und die Sanierung der Maximilianstraße. Auch werde gegen das Abwägungsgebot verstoßen, das in Bebauungsplanverfahren anzuwenden ist. Ergebnisse eines solchen Verfahrens würden durch das Begehren unzulässigerweise vorweggenommen. Das Begehren verlange außerdem etwas “objektiv Unmögliches”: die Realisierung der geforderten Maßnahmen bis 2012. Die Entscheidung über die Zulässigkeit fällt am kommenden Donnerstag im Stadtrat.