Keine Defizite bei Polizeistandards nach Todesfall in Arrestzelle
Der Tod eines stark alkoholisierten 55-jährigen Mannes Ende März in den Arresträumen des Polizeipräsidiums Schwaben Nord ist Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im Bayerischen Landtag geworden. Innenminister Joachim Herrmann sieht keine Defizite im Polizeigewahrsam.
Von Bruno Stubenrauch
Foto: Stefan Obermeier | Bildarchiv Bayerischer Landtag
Der Verstorbene war am Nachmittag des 31. März 2026 aufgrund seiner Alkoholisierung in die Arresträume eingeliefert worden. Eine ärztliche Haftfähigkeitsprüfung um 14.10 Uhr hatte ihn bei regelmäßiger Kontrolle für haftfähig erklärt und eine ärztliche Kontrolle nach sechs bis acht Stunden angeregt. Gegen 17.40 Uhr wurde der Mann jedoch leblos in seiner Zelle aufgefunden, Reanimationsmaßnahmen blieben erfolglos.
Auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Andreas Jurca im Bayerischen Landtag antwortete Staatsminister Joachim Herrmann nun, dass aus Sicht der Staatsregierung keine Defizite bei den Standards für den Umgang mit alkoholisierten Personen im Polizeigewahrsam erkennbar seien.
Umfassende Regelungen zur Gewahrsamstauglichkeit
Der Vollzug von Gewahrsamnahmen in Bayern erfolge nach der Gewahrsamsvollzugsordnung der Polizei (GVOPol). Diese enthalte umfassende Regelungen, insbesondere zur ärztlichen Prüfung der Gewahrsamstauglichkeit und zu regelmäßigen Kontrollen. Im konkreten Fall sei eine ärztliche Haftfähigkeitsprüfung erfolgt, der Betroffene sei in regelmäßigen Abständen kontrolliert worden. Der Gewahrsam sei richterlich bestätigt worden.
Eine Obduktion hat inzwischen eine natürliche Todesursache infolge einer bereits bestehenden Herzerkrankung ergeben.
