DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Donnerstag, 16.04.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Keine Defizite bei Polizei­standards nach Todesfall in Arrestzelle

Der Tod eines stark alkoholi­sierten 55-jährigen Mannes Ende März in den Arresträumen des Polizei­präsidiums Schwaben Nord ist Gegenstand einer parlamen­tarischen Anfrage im Baye­rischen Landtag geworden. Innen­minister Joachim Herrmann sieht keine Defizite im Polizei­gewahrsam.

Von Bruno Stubenrauch

Foto: Stefan Obermeier | Bildarchiv Bayerischer Landtag

Der Verstorbene war am Nachmittag des 31. März 2026 aufgrund seiner Alkoholi­sierung in die Arresträume einge­liefert worden. Eine ärztliche Haft­fähigkeits­prüfung um 14.10 Uhr hatte ihn bei regelmäßiger Kontrolle für haftfähig erklärt und eine ärztliche Kontrolle nach sechs bis acht Stunden angeregt. Gegen 17.40 Uhr wurde der Mann jedoch leblos in seiner Zelle aufgefunden, Reanima­tions­maßnahmen blieben erfolglos.

Auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Andreas Jurca im Bayerischen Landtag antwortete Staats­minister Joachim Herrmann nun, dass aus Sicht der Staats­regierung keine Defizite bei den Standards für den Umgang mit alko­holi­sierten Personen im Polizei­gewahrsam erkennbar seien.

Umfassende Regelungen zur Gewahrsamstauglichkeit

Der Vollzug von Gewahrsamnahmen in Bayern erfolge nach der Gewahr­sams­vollzugs­ordnung der Polizei (GVOPol). Diese enthalte umfassende Regelungen, insbe­sondere zur ärzt­lichen Prüfung der Gewahr­sams­tauglich­keit und zu regel­mäßigen Kontrollen. Im konkreten Fall sei eine ärztliche Haft­fähig­keits­prüfung erfolgt, der Betroffene sei in regel­mäßigen Abständen kontrolliert worden. Der Gewahrsam sei richterlich bestätigt worden.

Eine Obduktion hat inzwischen eine natürliche Todes­ursache infolge einer bereits beste­henden Herz­erkrankung ergeben.