TTPA: das Ende politischer Werbung?
Ab dem 10. Oktober kommen auf Online-Medien und Plattformen aufgrund einer neuen EU-Verordnung erhebliche Pflichten zu, wenn sie Wahlwerbung veröffentlichen. Google und Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, schalten deshalb in der gesamten EU ab sofort keine politischen oder gesellschaftlich relevanten Anzeigen mehr. Auch die DAZ ist von der Verordnung betroffen.
Von Bruno Stubenrauch
Kernstück der „Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“, kurz TTPA, ist:
Bezahlte politische Botschaften müssen klar als „politische Werbung“ erkennbar sein. Verantwortlich dafür sind diejenigen, die sie veröffentlichen, also die Medien.
Die neue Verordnung gilt ab dem 10. Oktober 2025 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Format und Inhalt der Kennzeichnung politischer Anzeigen sind in einer eigenen Durchführungsverordnung geregelt.
„Fragen Sie Ihre Ärztin oder in Ihrer Apotheke“
Mit der Anzeige untrennbar verbunden und dauerhaft sichtbar müssen folgende Pflichtangaben sein:
- Hinweis „Politische Anzeige“;
- Name des Sponsors, z.B. der Name der Partei;
- Hinweis auf den Anlass der Anzeige, z.B. Titel und Datum der Wahl;
- Link zur Transparenzbekanntmachung.
Das mag noch hinnehmbar sein. Der Platzverlust ist zwar ärgerlich, aber das kennt man schon aus den Pflichtangaben in der Werbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Die Transparenzbekanntmachung hat es aber in sich: Sie ist ein eigenes, umfangreiches Dokument, muss zu jeder Anzeige erstellt und „leicht findbar“ veröffentlicht werden. Sie muss kurz gesagt offenlegen, wer die Anzeige verantwortet, was sie kostet, wie sie finanziert wird, in welchem Kontext sie steht, wie sie verbreitet wird und welche Daten dafür genutzt werden – inklusive Disclaimer zum Schutz der Rechte der Inserenten und Leser.
Zu jeder Anzeige noch eine extra Bekanntmachung
Die Transparenzbekanntmachung zu politischer Online-Werbung muss per Link oder QR-Code direkt von der Anzeige aus erreichbar sein und im Detail enthalten:
- Sponsor: Wer steht hinter der Anzeige, mit Kontaktdaten;
- Kontrollierende Einrichtung: Wer kontrolliert letztlich den Sponsor;
- Finanzierung: Wer hat die Anzeige bezahlt, in welchem Zeitraum wird sie verbreitet wird und welche Beträge sind geflossen;
- Inhaltlicher Bezug: Mit welcher Wahl, Initiative oder welchem Gesetzgebungsverfahren steht die Anzeige im Zusammenhang;
- Verweise: Links zum europäischen Archiv politischer Online-Werbung, zu Meldewegen für nicht konforme Anzeigen und zur Ausübung von Rechten nach DSGVO;
- Targeting & Anzeigensteuerung: Ob und wie wurden personenbezogene Daten für Zielgruppenanalyse und Ausspielung genutzt – inklusive angewandter Methoden und Parameter und dem Einsatz von KI;
- Reichweitenangaben: Anzahl der Aufrufe und Interaktionen;
- Datenschutzrechte: Angaben zur verantwortlichen Stelle, zu Widerrufs- und Änderungsmöglichkeiten personenbezogener Daten.
Verantwortlich für den Inhalt und die Bereitstellung der Erklärung ist kurioserweise das Medium, in dem die Anzeige erscheint, und nicht der Inserent, der die Anzeige schaltet. Liefert der Inserent („Sponsor“) die nötigen Angaben nicht, darf die Anzeige nicht veröffentlicht werden.
So müsste eine Anzeige in der DAZ künftig aussehen
Da die Regelungen unabhängig von der Größe des Mediums bzw. der Plattform gelten, müsste eine TTPA-konforme Anzeige in der DAZ zur Kommunalwahl künftig so aussehen:
Und so müsste die dazu gehörende, in der Anzeige verlinkte Pflicht-Bekanntmachung aussehen:
gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 der Kommission
1. Der Sponsor:
- KwP – Klimawandelpartei Augsburg
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
ja-zum-klimawandel.de
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert:
- Klimawandelpartei Deutschland
Platz der Republik 1
11011 Berlin
kwp-deutschland.de
3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert:
- KwP – Klimawandelpartei Augsburg
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
ja-zum-klimawandel.de
4. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll:
- 03.12.2025 bis 31.12.2025
5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben:
- Abendessen für 2 Personen im Wert von 250 Euro zzgl. Umsatzsteuer
6. Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben:
- Parteispende von Frau Claudia Grün (Wohnsitz in der EU)
7. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben:
- Preisangaben auf der Speisen- und Getränkekarte Maximilian’s Augsburg vom 02.10.2025
8. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:
- Kommunalwahl Augsburg am 08.03.2026
9. Link zu der Website mit offiziellen Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an der Wahl oder dem Referendum im Zusammenhang mit der politischen Anzeige:
- augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/ buergeramt/wahlen/kommunalwahlen/2026/sr/index.html
10. Link zum europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen:
- european-advertising-archive.org/
12. Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?
- Meldung per Post, Telefon, Telefax, E-Mail oder Kontaktformular an:
- Bundesnetzagentur Bonn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon 0228 14 – 0
Fax 0228 14 – 8872
E-Mail: info@bnetza.de
Kontaktformular:
verwaltung.bund.de/LeiKa-KontaktformBNetzA/
13. Targeting:
- Bei der politischen Anzeige kommen keine Targetingverfahren zur Anwendung, die auf der Verwendung personenbezogener Daten beruhen.
14. Anzeigenschaltungsverfahren:
a) Bestimmung der Empfänger, an die die Anzeige verbreitet wird:
- Die Anzeige wird an Besucher der Domain daz-augsburg.de ausgespielt.
b) Informationen über den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz beim Targeting und bei der Anzeigenschaltung im Rahmen der politischen Werbung:
- KI-Systeme werden nicht eingesetzt.
c) Anzahl der Aufrufe der politischen Anzeige:
- 10.000 (Ziel)
d) Anzahl der Interaktionen mit der politischen Anzeige in Form von Klicks, Likes und Kommentaren:
- 1.000 (Ziel)
e) Interne Vorgehensweise, wie Targeting- und Anzeigenschaltungstechniken eingesetzt werden:
- Die Anzeige wird nur zu Artikeln der Rubrik „Politik/Parteien/Grüne“ ausgespielt.
15. Wirksame Mittel zur Unterstützung natürlicher Personen bei der Ausübung ihrer Datenschutzrechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, einschließlich des Rechts, ihre personenbezogenen Daten zu ändern und ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der politischen Werbung zu widerrufen:
a) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
- Bruno Stubenrauch
daz-augsburg.de/ueber/
b) Verweis auf das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für politische Werbezwecke zu widerrufen:
- daz-augsburg.de/datenschutz/
c) Weblink zur Schnittstelle des Verantwortlichen, die eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit bietet, die Einwilligung für politische Werbung zu widerrufen:
- daz-augsburg.de/kontakt/
d) Link zur Schnittstelle, die die Ausübung von Rechten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) ermöglicht:
- daz-augsburg.de/datenschutz/
e) Link zu den gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) bereitgestellten Informationen:
- daz-augsburg.de/datenschutz/
Aufgrund dieses ausufernden EU-Bürokratismus hat sich die DAZ entschlossen, Banner zur Wahlwerbung künftig nur noch kostenlos auszuspielen 😉 – dann gelten die Regelungen der TTPA nämlich nicht.