Augsburg erleichtert Abstandsregeln beim Bauen
Seit der Novelle der Bayerischen Bauordnung BayBO im Jahr 2021 galten für Bauvorhaben in Augsburg abhängig von der Gebietsart und Bauweise unterschiedlich strenge Regeln bei den Abstandsflächen. Diese will die Stadt nun mit einer eigenen Abstandsflächensatzung vereinheitlichen. Für viele Bauherren wird damit grenznahes Bauen erleichtert.
Von Bruno Stubenrauch
Bisher galt in Augsburg laut BayBO „außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten sowie festgesetzten urbanen Gebieten […], wenn die nähere Umgebung überwiegend durch Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 oder 3 geprägt ist“ eine Tiefe der Abstandsfläche von 1 H. In allen anderen Stadtgebieten galt 0,4 H. Mit H wird die jeweilige Wandhöhe, ggf. zuzüglich eines Teils der Dachhöhe, bezeichnet. Gebäude müssen diesen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Durch diese komplizierte und auslegungsfähige Regelung in der BayBO kam es bei Bauanträgen immer wieder zu Rechtsunsicherheiten, welche Grenzabstände denn nun einzuhalten sind.
Einheitliche Regelung für das gesamte Stadtgebiet
Mit einer neuen Abstandsflächensatzung soll nun Planungssicherheit für Bauherren geschaffen, die baurechtlichen Verfahren vereinfacht und die kontrollierte Nachverdichtung im Stadtgebiet erleichtert werden. Kernpunkt ist die einheitliche Festlegung der Abstandsflächen auf 0,4 H (mindestens 3 Meter) im gesamten Stadtgebiet.
Die Einhaltung wesentlicher Anforderungen wie Belichtung, Belüftung, Sozialabstand und Brandschutz bleibe gewährleistet, so die Bauverwaltung. Das Modell habe sich in Augsburg bereits in Bebauungsplänen und bei Einzelfallentscheidungen bewährt. Durch die einheitliche Regelung würden künftig zahlreiche Abweichungsanträge überflüssig.
Dem Antrag und dem Wortlaut der neuen Satzung hat der Bauausschuss am Mittwoch ohne Gegenstimmen zugestimmt. Nun muss noch der Stadtrat die Satzung verabschieden, damit sie nach der amtlichen Bekanntmachung unmittelbar in Kraft treten kann.
Augsburg bekommt die günstigste aller Abstandsregelungen
Ein Kuriosum der Abstandsregelungen der BayBO ist, dass die 1H-Regeln nur in Kommunen über 250.000 Einwohner gelten, also nur in Augsburg, Nürnberg und München. Sonst gilt in ganz Bayern schon 0,4 H, allerdings mit 2021 novellierten, verschärften Regeln zur Berücksichtigung der Dachhöhe. Die 1H-Regelung für große Kommunen wurde aus der früheren BayBO übernommen, einschließlich der damals noch günstigeren Regelungen zu Dächern.
Da die großen Kommunen per eigener Satzung aber nur am Faktor 1,0 drehen dürfen, hat Augsburg bald die für Bauherren günstigste aller möglichen Lösungen: 0,4 H einerseits und die Nichtanrechnung der Dachhöhe an der Traufseite der Häuser andererseits.
Augsburger Lösung: 0,4 H und die Dachhöhe wird an der Traufe nicht berücksichtigt
Die bayernweite 0,4-H-Regelung: zur Traufhöhe muss ein Drittel der Dachhöhe addiert werden (Grafiken: DAZ)