V-Partei³ rügt Instagram-Videos von OB Eva Weber
Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) steht im Fokus einer kommunalaufsichtlichen Prüfung, beantragt vom Stadtrat Roland Wegner (V-Partei³). Im Raum steht der Vorwurf, die Rathauschefin würde die Grenzen zwischen ihrem öffentlichen Amt und ihrer parteipolitischen Arbeit auf Instagram systematisch verwischen.
Von Bruno Stubenrauch

Instagram-Screenshot – bereitgestellt von Roland Wegner
Konkret geht es um Videos auf Webers Instagram-Kanal „eva.k.weber“, die sie bei offiziellen Terminen in städtischen Einrichtungen und Gesellschaften zeigen – etwa bei der Berufsfeuerwehr oder den Stadtwerken. Diese Beiträge werden technisch als Kooperation („Collab“) direkt mit dem Kanal der CSU Augsburg geteilt.
Wegner kritisiert dies scharf: „Das Neutralitätsgebot verlangt, dass die Amtsführung politischer Amtsträger strikt von parteipolitischen Interessen getrennt bleibt. Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn Ressourcen, Einrichtungen und Personal der öffentlichen Verwaltung für parteipolitische Aktivitäten genutzt werden.“ Besonders schwer wiegt für Wegner die Auswirkung auf die städtischen Angestellten. Durch die Verbreitung über Parteikanäle entstehe der Eindruck, das Personal der Stadt habe „offenbar kein Problem damit, in Ausübung dienstlicher Tätigkeiten auf dem Parteikanal der CSU zu erscheinen und damit politisch vereinnahmt zu werden.“
Unklare Trennung bei der CSU-Fraktion
Ein zweiter Punkt des Prüfantrags betrifft den Instagram-Auftritt der Augsburger CSU selbst. Dieser beschreibt sich als gemeinsamer Kanal für „Partei und Fraktion“. Wegner sieht hier eine unzulässige Vermischung von steuerfinanzierter Fraktionsarbeit und privater Parteiarbeit. Er wünscht sich von der Kommunalaufsicht eine rechtliche Bewertung, ob hier gegen das haushaltsrechtliche Trennungsgebot verstoßen wird. Der Fall liegt nun zur Prüfung bei der Regierung von Schwaben.
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