Urlaub verfällt grundsätzlich zum Jahresende
Urlaubstage des Jahres 2012 müssen noch bis Ende des Jahres genommen werden, so die gesetzliche Regelung. Wie Resturlaub ins Folgejahr übertragen werden kann, verrät die IHK Schwaben.
„Wir empfehlen, Resturlaubstage entweder noch im Jahr 2012 abzubauen oder frühzeitig im Lohnbüro einen Antrag auf Übertragung ins erste Quartal 2013 zu stellen“, so IHK-Arbeitsrechtsexpertin Anita Christl. Das sei möglich, wenn der Mitarbeiter aus betrieblichen oder aus persönlichen Gründen wie Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen konnte. Eine weitergehende Kulanz dürfe man aber nicht unbedingt vom Betrieb erwarten. Wer als Arbeitnehmer über diesen Zeitpunkt hinaus Urlaub übertragen möchte, hat es schwer. Er muss nachweisen, dass der Arbeitgeber eine derartige Übertragung in der Vergangenheit akzeptiert oder genehmigt hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg jüngst klargestellt.