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Mittwoch, 12.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Silvesterfeuerwerk in der Innenstadt stark eingeschränkt

Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes dürfen in einigen Bereichen der Augsburger Innenstadt zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.

Die Pressestelle der Stadt Augsburg weist in ihrer gestrigen Pressemitteilung darauf hin, dass auf Straßen und Plätzen, wo sich „brandgefährdete Aufbauten“ – Buden des Christkindlesmarktes oder Brunnenabdeckungen – befinden, keine Feuerwerkskörper zu Silvester und am 1. Januar 2010 abgebrannt werden dürfen. Betroffen sind folgende Orte:

  • Rathausplatz
  • Philippine-Welser-Straße
  • Martin-Luther-Platz mit anschließendem Teilbereich der Annastraße
  • Maximilianstraße von der Einmündung Perlachberg bis Apothekergäßchen
  • Königsplatz im Teilbereich zwischen Bgm.-Fischer-Straße und Fuggerstreße (um den Manzubrunnen)
  • Unter dem Bogen mit anschließendem Teilbereich der Annastraße
  • Steingasse vom Rathausplatz bis Anwesen Nr. 8
  • Moritzplatz

Ein generelles Feuerwerksverbot in der Innenstadt wie in einigen anderen Städten gibt es in Augsburg laut Ordnungsamt nicht. Das Verbot umfasst das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Klasse II – wie etwa Knallfrösche und Kanonenschläge, Riesenfackeln und Petarden, China-Böller und Leuchtraketen aller Art. Die Feuerwerksklasse ist auf den Verkaufsverpackungen angegeben. Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Lediglich das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände durch Beauftragte der Stadt Augsburg ist vom Verbot ausgenommen.