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Freitag, 17.10.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Gerichtsreport

Verleumdungsprozess gegen Arno Loeb

Am 17. Februar kommt es vor dem Augsburger Amtsgericht zur Hauptverhandlung gegen den Schriftsteller und Punk-Sänger Arno Loeb wegen Verleumdung des Augsburger Oberbürgermeisters Dr. Kurt Gribl.

Loeb hatte als Herausgeber der satirischen Augsburger Skandal-Zeitung Gerüchte um angebliche Seitensprünge und außereheliche Kinder des OB aufgegriffen. Arno Loeb in einer Pressemitteilung dazu: „Ich habe dieses Gerücht nicht aufgebracht. Die Augsburger Skandal-Zeitung hat es erst im Juli 2008 veröffentlicht, als es längst Stadtgespräch in Augsburg war und auch im Internet darüber schon was stand“.

Geht es nach Arno Loeb, so sollen OB Dr. Kurt Gribl, seine Frau Susanne, Ex-OB Dr. Paul Wengert, seine Frau Bärbel sowie führende Politiker der großen Fraktionen als Zeugen geladen werden. Arno Loeb hofft, dass die Richterin Gabriele Holzer mit Hilfe dieser Zeugen die „Gerüchte-Quelle“ finden und so den „bisher größten Augsburger Polit-Sex-Skandal“ aufklären kann.

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Klage gegen Flughafenumbau erfolglos

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem am 8. Januar verkündeten Urteil die Klagen von zwei Anwohnern gegen den Umbau des Flughafens Augsburg abgewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die beiden lärmbetroffenen privaten Flughafenanlieger hatten sich mit einer Klage gegen den Änderungs- Planfeststellungsbeschluss des Luftamtes Südbayern von 2002 gewandt. Mit diesem waren grundsätzliche […]

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BayVGH beanstandet Monopol für Plakatwerbung in Augsburg

Die Stadt Augsburg hat der Augsburg AG in einem Treuhandvertrag die Nutzungsrechte für die Vermarktung von Außenwerbeanlagen auf allen ihren öffentlichen und privaten Flächen übertragen. Die Augsburg AG hat ihrerseits einer dritten Werbeträgerfirma das ausschließliche Recht eingeräumt, die in der Verfügungsgewalt der Stadt Augsburg stehenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze  Plakatwerbung zu nutzen. Mit dieser […]

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Fünffingerlesturm: Stadt legt Beschwerde ein

Nach Auskunft des Baureferats hat die Stadt Augsburg gegen die am 1. September bekanntgegebene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts innerhalb der Zweiwochenfrist Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte die Einstellung der Bauarbeiten, die mit der planabweichenden Überbauung des Gehwegs begründet worden war, für rechtswidrig erklärt. Fristbedingt war es nicht möglich, die nächste Stadtratsitzung abzuwarten. Nach […]

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Fünffingerlesturm: Baustopp aufgehoben

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat am 1. September festgestellt, dass der am 29. April 2008 verhängte Baustopp für die Treppe am Fünffingerlesturm nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vorgenommenen summarischen Überprüfung rechtswidrig ist. Für das Gericht war nicht erkennbar, dass die altaugsburggesellschaft planabweichend den Gehweg vor dem Turm teilweise überbauen wolle. Aus den genehmigten Bauvorlagen in […]

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