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Freitag, 12.09.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Politik

Kostenfreie Rathausnutzung für Einzelstadträte: Stadtrat Wegner setzt sich durch

Für die kostenfreie Nutzung des Augsburger Rathauses zu Veranstaltungen der Parteien (Neujahrsempfänge) gab es bezüglich der Termingestaltung eine einfache Regelung: „die Großen zuerst“. Seit Eva Weber Rathauschefin ist, wurde diese Regelung vorübergehend mit dem Zusatz „und  Einzelstadträte gar nicht“ versehen.

Von Siegfried Zagler

Roland Wegner Foto: privat

Betroffen waren die Stadträte Wegner, Grab, Marcon, McQueen, Heinrich. Für sogenannte Einzelstadträte, die für kleinere Parteien oder Wählergruppierungen ein Mandat erringen konnten, war keine kostenfreie Nutzung vorgesehen. Dagegen ist mit Beharrlichkeit und Entschlossenheit Stadtrat Roland Wegner (V-Partei) vorgegangen – mit Erfolg.

Bereits im Juni 2020, kurz nach Beginn der neuen Legislaturperiode, fragte Wegner beim Hauptamt an, ob man den Geschäftskostenzuschuss (derzeit 426 Euro) auch für die inhaltliche Organisation von Neujahrsempfänge nutzen dürfe. Dies wurde ihm per Email zugesagt. Dann kamen die corona-bedingten Veranstaltungsverbote.

Als Roland Wegner schließlich seine erste Veranstaltung im Rathaus planen wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass sogenannte Einzelstadträte den Saal im Oberen Fletz nun nicht mehr kostenfrei erhalten, das habe die Oberbürgermeisterin so entschieden.

„Ich habe daraufhin nochmals schriftlich bei der Stadt angefragt. Die Antwort leitete ich im September 2022 an die Regierung von Schwaben zur rechtsaufsichtlichen Prüfung weiter. Von dort wurde der Stadt Augsburg zunächst wohl signalisiert, dass ein Kompromiss sinnvoll wäre, weshalb man mit mir in eine telefonische Verhandlung trat, ohne, dass ich eine konkrete Zusage erhielt“, so Wegner auf Anfrage zur DAZ. Auch der Ältenstenrat befand darüber, ohne dass ein Kompromiss gefunden wurde.

Aber Roland Wegner ließ nicht locker. Er teilte dem Hauptamt mit, dass er vor allem wegen der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor das Verwaltungsgericht gehen werde. Er forderte von der Stadt Terminvorschläge für eine Veranstaltung im Rathaus oder einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid.

So kam es im Rahmen der letzten Stadtratssitzung zur mündlichen Zusage, dass es nun doch auch für Einzelstadträte möglich sei, eine Veranstaltung im Jahr kostenfrei durchzuführen.

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