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Samstag, 06.09.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Lokalpolitik

Alt-OB Paul Wengert: Wenn sich Gerd Merkle damit im Recht fühlt, soll er Klage gegen die Stadt erheben

Da die Stadt Augsburg offenbar die Rechtsauffassung vertritt, dass Dienstvereinbarungen aus den Jahren 2004 und 2013 keinen Handlungsspielraum in Sachen Überstundenforderung des Baureferenten zulassen, sondern eine eindeutige Rechtslage darstellen, würde ihr nichts anderes übrig bleiben, als die 4900 Überstunden, die Gerd Merkle zwischen 1994 und 2008 im Angestelltenverhältnis angesammelt hat, als Geldwert auszubezahlen. Die Summe dieses Geldwertes beträgt zirka 229.000 Euro. Dieser Vorgang empört die Bürger der Stadt Augsburg mehrheitlich. In der öffentlichen Debatte macht die Stadt Augsburg zudem keine gute Figur. Für die DAZ Grund genug, bei Alt-OB Wengert nachzufragen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass seine Forderungen dem Sinn und Zweck der Dienstvereinbarung entsprechen“, so Paul Wengert in dem DAZ-Blitzinterview, das übers Telefon stattfand.

Dr. Paul Wengert – Augsburgs Oberbürgermeister von 2002 bis 2008

DAZ: Herr Wengert, die Stadt Augsburg behauptet in einer Verlautbarung, dass die Überstundenforderung von Baureferent Gerd Merkle (4.900 Überstunden aus den Jahren 1994-2008, als er noch als städtischer Angestellter tätig war), rechtlich korrekt sei, was aus einer noch aktuellen Dienstvereinbarung der Stadt im Jahre 2004 resultiere. Können Sie sich daran erinnern?

Wengert: Ich kann mich natürlich nicht explizit daran erinnern, dafür liegt das zu lange zurück, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es in meiner Amtszeit keine Dienstvereinbarung gab, die es 2022 jemand ermöglicht, auf Überstunden zurückzugreifen, die teilweise 28 Jahre zurückliegen. Es wirkt auf mich sehr irritierend und befremdlich, dass jemand nach einer  zwischenzeitlich 14jährigen Tätigkeit als kommunaler Wahlbeamter jetzt solche Ansprüche geltend macht. Das hätte Herr Merkle spätestens nach der Beendigung seines Anstellungsverhältnisses durch die Wahl zum berufsmäßigen Stadtrat erledigen müssen, also im Mai 2008. Ich kann mir nicht vorstellen, dass seine Forderungen dem Sinn und Zweck der Dienstvereinbarung entsprechen, die damals mit dem Gesamtpersonalrat im wohlverstandenen Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits, ab er auch der Stadt andererseits abgeschlossen wurde. 

DAZ: Der aktuelle Personalreferent Pintsch sieht aber keine rechtliche Möglichkeit, Herrn Merkle diese Forderung zu verwehren. Dabei führt er zwei Dienstvereinbarungen ins Feld, eine, die von Ihnen 2004 gezeichnet wurde und eine, die von ihrem Nachfolger Kurt Gribl 2011 gezeichnet wurde.

Wengert: Dienstvereinbarungen, die rückwirkend Ansprüche ermöglichen, halte ich für  unwahrscheinlich; denn wie sollten etwa rückwirkend Dokumentationspflichten z.B. für Überstunden erfüllt werden, die erst mit der Dienstvereinbarung verlangt werden?  Dienstvereinbarungen wirken in aller Regel in die Zukunft, nicht zurück. Jeder Anspruch verjährt im Übrigen irgendwann. Und dann gibt es auch noch den Rechtsgrundsatz der Verwirkung, z.B. wenn jemand Ansprüche lange Zeit gar nicht geltend macht. Nach meiner Rechtsauffassung fällt ein großer Teil der hier geltend gemachten Überstunden darunter. Und dann gibt es ja auch noch den Grundsatz von Treu und Glauben …

DAZ: Wenn Dienstvereinbarungen nur nach vorne wirken, dann könnte Herr Merkle ja ohnehin „nur“ von 2004 bis 2008 Überstunden geltend machen.

Wengert: Genau, das sehe ich auch so – sofern sie eben nicht verjährt sind oder der Anspruch darauf verwirkt ist.

DAZ: Wie erklären Sie sich dann, dass Gerd Merkle zur Auffassung kommt, dass ihm diese Überstunden als Geldwert zustehen?

Wengert: Er versucht eben, das Maximale rauszuholen. Wenn er sich damit im Recht fühlt, soll er Klage gegen die Stadt erheben.

DAZ: Herr Wengert, vielen Dank für das Gespräch.

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