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Samstag, 18.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Neues Augsburger Adressbuch

Voraussichtlich Ende 2008 wird das neue Augsburger Adressbuch erscheinen. Von der Stadt Augsburg werden dem Augsburger Adressbuchverlag zu diesem Zweck Adress- und Personendaten zum Eintrag ins neue Adressbuch übermittelt. Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist das Gesetz über das Meldewesen. An Adressbuchverlage dürfen Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Einwohnern mitgeteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Stadt macht diesbezüglich auf die Widerspruchsmöglichkeit bei der Weitergabe von Meldedaten aufmerksam. Ein entsprechender Antrag muß schriftlich an die Stadt Augsburg, Bürgeramt, Verwaltungszentrum An der Blauen Kappe 18, an das Bürgerbüro Haunstetten, Tattenbachstraße 15 oder an das Bürgerbüro Lechhausen, Neuburger Str. 20 gerichtet werden.