Kinder- und Jugendhilfe: Stadt und freie Träger reformieren das Hilfesystem
Angesichts steigender Fallzahlen, wachsender finanzieller Belastungen und neuer Anforderungen an die Inklusion hat der Jugendhilfeausschuss am 19. Oktober drei wegweisende Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gefasst.
Von Bruno Stubenrauch

Ziel der Reform ist es, Hilfen passgenauer und früher bereitzustellen, Ressourcen effizienter zu nutzen und die stark steigenden Kosten langfristig zu stabilisieren. Um die Angebote optimal an den Bedürfnissen von Familien auszurichten, wird eine gemeinsame Taskforce mit freien Trägern ins Leben gerufen.
Gemeinsame Taskforce und feste Teams an Schulen
Die Taskforce soll Angebotslücken identifizieren und bis Frühjahr 2027 konkrete Vorschläge für eine bessere Steuerung erarbeiten. Ein zentraler Baustein der Reform betrifft die Schulbegleitung für Kinder mit seelischer Beeinträchtigung: An Schulen mit hohem Bedarf wird schrittweise ein Infrastrukturmodell eingeführt; statt vieler einzelner Begleitungen verschiedener Träger soll künftig ein festes, multiprofessionelles Team vor Ort unterstützen.
Neue Wege bei der Schulbegleitung
Um die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu stärken, wird die Förderung künftig stärker am tatsächlichen Teilhabebedarf ausgerichtet – als Richtwert gelten dabei 80 Prozent der Unterrichtszeit. Zudem gibt es ab 2027 neue Abläufe für den Start: Bei Kindern, die eingeschult werden oder die Schule wechseln, wird der Bedarf in der Regel erst im laufenden Schulalltag festgestellt, es sei denn, er ist vorab bereits eindeutig bekannt.
Ergänzend dazu ist ab 2027 eine Erprobungsphase vorgesehen, in der begleitete Kinder nach den Weihnachtsferien zunächst zehn Schultage lang ohne ständige Einzelbegleitung am Unterricht teilnehmen, um den tatsächlichen und passgenauen Bedarf danach neu zu bewerten.
Der gesetzliche Anspruch auf Eingliederungshilfe bleibt von alledem unberührt. Die Maßnahmen sollen vielmehr sicherstellen, dass Kinder gezielt gefördert werden, ohne dauerhaft unselbstständig zu sein.