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Sonntag, 19.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

FCA: Stadt Augsburg rechnet mit Aufstieg

Eigene Feier-Verordnung für den heutigen 8. Mai erlassen



Mit einem Sieg im Spiel gegen den FSV Frankfurt kann der FC Augsburg heute den Direktaufstieg in die 1. Bundesliga klar machen. Ebenso klar ist dann, dass die Fans in der Innenstadt ausgiebig feiern werden. Um dem Rechnung zu tragen, haben die Stadtjuristen am Mittwoch ein Unikum im Augsburger Stadtrecht erstellt: eine Verordnung, die nur einen Tag lang gilt. „Dringliche Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzenden Straßen und Plätzen am 08. Mai 2011“ lautet der sperrige Titel des Regelwerks. Das orientiert sich stark am § 1 der Straßenverkehrsordnung. So heißt es im zweiten Paragrafen der Feier-Verordnung: „Jeder Besucher […] hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird“. Geltungsbereich ist im Wesentlichen die Maximilianstraße bis zum Rathausplatz und die angrenzenden Nebenstraßen.

» Verordnungstext