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Donnerstag, 15.08.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Eine Empfehlung, die sie nicht ablehnen konnten

Warum man in Augsburgs Tankstellen ab 20 Uhr keinen Alkohol mehr bekommt

Von Siegfried Zagler

„Vorschlag unter Freunden“: Augsburgs Tankstellen-Pate Volker Ullrich

„Vorschlag unter Freunden“: Augsburgs Tankstellen-Pate Volker Ullrich (Foto privat, bearbeitet)


Volker Ullrichs „Empfehlung“ an die Augsburger Tankstellen, nach 20 Uhr keinen Alkohol mehr zu verkaufen, könnte man auf der Höhe von Karl Valentin folgendermaßen kommentieren: „Ich empfehle Ihnen, keinen Alkohol mehr verkaufen zu dürfen.“ Augsburgs Ordnungsreferent Ullrich hat eine bayerische Verordnung unterlaufen, eine Verordnung, die in der Praxis nicht einzuhalten ist, wie bereits der parteilose Ordnungsreferent in München – dort heißt dieses Amt „Kreisverwaltungsreferat“ – festgestellt hat. Wilfried Blume-Beyerle fordert noch immer, was Ullrich über eine „Empfehlung“ in Augsburg einfach so eingeführt hat: Generelles Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen ab 20 Uhr.

Wäre in Augsburg die bayerische Regelung nicht per Empfehlung „außer Kraft gesetzt“, dürften bei Getränken bis acht Prozent Alkohol höchstens zwei Liter pro Reisendem verkauft werden – also vier Halbe Bier pro Kunde. Oder ein Liter bei Getränken bis 14 Prozent Alkohol. Handelt es sich um Hochprozentiges, dürften die Augsburger Tankstellen nur 0,1 Liter pro Person über die Ladentheke reichen – falls diese Person Reisender ist. Und da an Tankstellen keine Züge halten, sind Autofahrer mit ihren Beifahrern gemeint, für Radfahrer und Fußgänger gilt das Ladenschlussgesetz. Das ist die absurde Konsequenz eines Vollzugsbeschlusses, den das Sozialministerium aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils erlassen hat.

„Ich empfehle Ihnen, keinen Alkohol mehr verkaufen zu dürfen“

Augsburgs Ordnungsreferent hält davon nichts. Er appelliert an den Freistaat, Vollzugsrichtlinien oder gar ein Bayerisches Ladenschlussgesetz zu erlassen, das vollziehbar und kontrollierbar ist. „Dazu gehört, dass der Abverkauf von Alkohol an Tankstellen nachts ab 22 Uhr generell untersagt wird. Im Gegenzug dazu sollen die Tankstellen die Möglichkeit haben, sonstige Waren – vor allem nichtalkoholische Getränke, Brot und Süßwaren – rund um die Uhr verkaufen zu dürfen. Mit einer solchen klaren Regelung könnte ein realistischer Mosaikbaustein mehr bei der Bekämpfung von Alkoholmissbrauch gesetzt werden“, so Ullrich in einem Schreiben an Sozialministerin Christine Haderthauer. Volker Ullrich sieht Handlungsbedarf und diesen hat er mit seiner „Empfehlung“ angemahnt. Ein Vorgehen, das ein wenig an operettenhafte Mafiafilme erinnert und somit nichts anderes als ein „Vorschlag unter Freunden“ ist.

„Es gelten die Vollzugshinweise des Freistaats“

Ein nicht abgesicherter Vorschlag, der politischen Grundregeln zuwider läuft. Ullrich erhofft sich davon einen Durchbruch in Bayern. Die „Augsburger Empfehlung“ war bereits Thema im Bayerischen Landtag und am kommenden Samstag will Ullrich auf der Kreisvorsitzenden-Konferenz der CSU in Ingolstadt Ministerpräsident Seehofer sein Anliegen näher bringen. Auf die Frage, wie er denn dafür gesorgt habe, dass die Augsburger Tankstellenpächter seine Empfehlung einhalten, äußerte sich Ullrich gegenüber der DAZ folgendermaßen: „Ich habe den Tankstellen gesagt, dass es schwierig zu unterscheiden ist, wer Reisender ist und wer nicht. Wir empfehlen daher, ab 20 Uhr keinen Alkohol zu verkaufen, egal ob an Autofahrer und Nicht-Autofahrer. Die Tankstellen würden so auch eine gesellschaftliche Verpflichtung erfüllen, da insbesondere zu Nachtzeiten weder der Straßenverkehr noch die Partyszene Alkohol benötigt. Dafür haben wir in Augsburg im Gegenzug kein Kontrollinteresse im Hinblick auf sonstige Ware wie Leberkässemmeln, Schokoriegel oder Wasser, die, wenn es nach dem Freistaat ginge, an sich an Nichtreisende nicht mehr verkauft werden dürften.“ Anders formuliert, sagen wir mal auf Augenhöhe von Mario Puzo, hat Ullrich den Tankstellenpächtern ein Angebot gemacht, das sie nicht ablehnen konnten. Was wäre aber, wenn doch? Darauf antwortet Augsburgs Tankstellen-Pate Ullrich diplomatisch: „Es gelten die Vollzugshinweise des Freistaats. Tankstellen dürften geringe Alkoholmengen an Reisende verkaufen. An Nicht-Reisende dagegen nichts.“

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