Design auf Sucht getrimmt? Meta in den USA vor Gericht
Vor einem US-Bundesgericht hat ein wegweisendes Verfahren gegen den Meta-Konzern begonnen. 29 US-Bundesstaaten werfen dem Mutterkonzern von Facebook und Instagram vor, Minderjährige durch gezielte Design-Mechanismen systematisch abhängig zu machen. Das Verfahren wirft auch ein Schlaglicht auf die Rechtslage in Europa.
Von Bruno Stubenrauch

Macht Endlos-Scrolling süchtig? (Bild: Monica Smekal / Gemini)
Ob lückenloses Infinite Scrolling, ständige Push-Benachrichtigungen oder die Jagd nach visueller Bestätigung durch „Gefällt mir“-Angaben: Funktionen wie diese stehen im Zentrum einer umfassenden Klage vor einem Bundesgericht im kalifornischen Oakland. Die Staatsanwaltschaften werfen Meta vor, die psychologischen Wirkungsweisen und Dopamin-Muster im menschlichen Gehirn gezielt auszunutzen, um insbesondere Kinder und Jugendliche möglichst lange an die Bildschirme zu binden. Im Raum steht eine gigantische Strafzahlung in Höhe von 200 Milliarden Dollar.
Einflussreich und umstritten: Das Meta-Imperium
Der Online-Riese Meta Platforms (ehemals Facebook Inc.) gehört mit Milliarden aktiver Nutzer weltweit und einer Marktkapitalisierung im dreistelligen Milliardenbereich zu den einflussreichsten Big-Tech-Konzernen der Welt. Das Unternehmen finanziert sich primär durch datenbasierte Werbeeinnahmen und prägt die digitale Kommunikation global durch seine reichweitenstarken Netzwerke Facebook und Instagram sowie den Messengerdienst WhatsApp. Kritik erfährt der US-Konzern seit Jahren immer wieder wegen seiner dominanten Marktstellung, Fragen des Daten- und Jugendschutzes sowie des Vorwurfs, seine Algorithmen seien auf maximale Interaktion und Bindungsdauer optimiert.
Anlass der Welle an Klagen sind unter anderem interne Dokumente und Whistleblower-Enthüllungen der vergangenen Jahre. Diese legen nahe, dass dem Konzern die negativen Auswirkungen von Instagram auf die mentale Gesundheit junger Nutzer intern bekannt waren, nach außen hin jedoch verharmlost wurden. Meta weist die Vorwürfe zurück und verweist auf eigene Werkzeuge zur Elternaufsicht und Bildschirmzeit-Steuerung.
Parallelen zur Rechtslage in der EU
Während in den USA über Milliardenstrafen und funktionale Beschränkungen gestritten wird, greift in Europa bereits der Digital Services Act (DSA). Die EU-Kommission hat Meta ebenfalls im Visier und untersucht, ob die Algorithmen und Benutzeroberflächen von Instagram und Facebook gegen europäische Vorgaben zum Schutz von Minderjährigen verstoßen. Im Raum stehen auch in Europa strenge Vorgaben gegen sogenannte Dark Patterns – also Designmuster, die Nutzer zu ungewolltem Verhalten verleiten.
Was Nutzer und Eltern tun können
Wer das eigene Nutzungsverhalten oder das der eigenen Kinder im Alltag bewusst steuern möchte, kann direkt in den Smartphone-Einstellungen ansetzen:
- Push-Mitteilungen abschalten: Deaktivieren Sie Benachrichtigungen für Social-Media-Apps, um den Impuls zum ständigen Aufgreifen des Geräts zu unterbrechen.
- App-Limits nutzen: Sowohl iOS als auch Android bieten integrierte Bildschirmzeit-Funktionen, mit denen sich tägliche Zeitkontingente für bestimmte Plattformen festlegen lassen.
- Optische Reize reduzieren: Das Aktivieren des Graustufen-Modus nimmt farbenfrohen Icons und Benachrichtigungspunkten die psychologische Anziehungskraft.