Städtisches Hausverbot gegen Petry nicht zulässig
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung der Klage von Frauke Petry gegen ein von der Stadt Augsburg verhängtes und für sofort vollziehbar erklärtes Hausverbot wiederhergestellt.