Ab Montag neue Sperrzeitverordnung
Kein Essen und Trinken “To Go” ab ein Uhr
Zur Verbesserung der nächtlichen Situation bezüglich Lärm und Müll in der Innenstadt hat der Stadtrat als Teil eines ganzen Maßnahmepakets auch eine Änderung der Sperrzeitverordnung beschlossen. Am Montag, 2. März, tritt die geänderte Verordnung in Kraft. Zwischen ein Uhr und sechs Uhr morgens ist vor allem die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr außerhalb der Gaststätten untersagt. Ausnahmen gibt es nur in der Neujahrsnacht. Mit der Neuregelung soll erreicht werden, dass die extreme Vermüllung der Straßen in der Innenstadt verringert wird, die durch den Verzehr von Speisen und Getränken außerhalb der Gaststätten entsteht. Ebenso sollen Lärmemissionen von Personen, die sich im Freien aufhalten, reduziert werden.
Im Internet:
Amtsblatt Nr. 7/8 (pdf)