Kein Auskunftsanspruch der Presse aus Ländergesetzen gegenüber Bundesbehörden
Die Pressegesetze der Länder sind auf den Bundesnachrichtendienst als Bundesbehörde nicht anwendbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden.
Die Pressegesetze der Länder sind auf den Bundesnachrichtendienst als Bundesbehörde nicht anwendbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden.