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Dienstag, 24.02.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

FDP und Pro Augsburg gegen Verbot von Kurzzeit­vermietung

In Augsburg wird die Diskussion um eine Zweck­ent­fremdungs­satzung aktuell sehr intensiv geführt. Die Grünen sind dabei die treibende Kraft hinter dieser Forderung, stoßen jedoch auf politischen Widerstand. Jetzt melden sich auch FDP und Pro Augsburg zu Wort.

Von Bruno Stubenrauch

Wenn Wohnraum zur Ferienwohnung wird: Vermietung über Airbnb (Symbolbild)

​Kern der Grünen Forderung ist eine Satzung, die es der Stadt ermöglicht, rechtlich gegen die zweck­fremde Nutzung von Wohnraum vorzugehen. Konkret geht es um spekula­tiven Leerstand über mehr als sechs Monate, um gewerb­liche Um­nutzung und um die dauer­hafte Ver­mie­tung als Ferien­wohnung über Platt­formen wie Airbnb, die dem regulären Mietmarkt Wohnraum entzieht.

Im Streit um die Forde­rung der Grünen nach einer Zweck­ent­frem­dungs­satzung positio­nierten sich FDP und Pro Augsburg am Montag klar gegen ein Verbot von Kurzzeit­ver­mietungen in Augsburg. Wohnraum entstehe nicht durch zusätzliche Verbote und Bürokratie, sondern durch Neubau und Nach­ver­dichtung, betonen beide Gruppierungen.

Nicht Airbnb ist das Problem

„Augsburg hat ein Wohnungs­problem – für Gering­verdiener ebenso wie für Menschen mit durch­schnitt­lichem Einkommen“, erklärt OB-Kandidatin Iris Steiner (FDP/Pro Augsburg). Doch ein Verbot von Platt­formen wie Airbnb sei keine Lösung. Ein städtisches Gutachten zeige, dass lediglich rund 100 von insgesamt 160.000 Woh­nungen dauerhaft als Kurzzeit­unterkünfte angeboten würden – das entspreche 0,06 Prozent des Bestands.

Zugleich würde die Kontrolle eines solchen Verbots laut Gutachten sechs neue Vollzeitstellen in der Verwaltung erfordern. Die jährlichen Personal­kosten von rund 475.000 Euro stünden in keinem Verhältnis zum möglichen Effekt, so Steiner.

Stattdessen setzen FDP und Pro Augsburg auf pragmatische Maßnahmen: Bestehende Wohn­gebäude sollen leichter aufgestockt werden können. Zudem sollen ein­geschossige Supermärkte und große Parkplatz­flächen verstärkt in Wohnanlagen umge­wandelt werden – mit Gewerbe im Erdgeschoss, Parkplätzen im Unter­geschoss und Wohnungen darüber. Als Beispiel nennen sie den Rewe-Markt am Jakobertor, wo dieses Modell wirt­schaftlich funktioniere.

Der Jugend-, Sozial- und Wohnungs­aus­schuss hält die Wirk­samkeit einer Zweck­ent­frem­dungs­satzung für fraglich und hat am 23. Februar die Ablehnung empfohlen; auch er adressiert als Hauptursache für den Wohnungs­mangel den zu geringen Neubau.