Umtausch für Führerscheine von 2002 bis 2004
Wer einen Führerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2027 in den einheitlichen, fälschungssicheren EU-Scheckkartenführerschein umtauschen.
Von Bruno Stubenrauch

Um längere Wartezeiten kurz vor Ablauf der Frist zu vermeiden, rät die Stadt Augsburg dazu, den Umtausch frühzeitig zu beantragen.
Drei Wege zur Antragstellung
Die Stadt bietet Bürgerinnen und Bürgern drei Möglichkeiten für den Führerscheintausch an:
- Online: Direkt über das Online-Formular auf der städtischen Website (empfohlen);
- Postalisch: Formular ausdrucken und per Post an die Fahrerlaubnisbehörde senden;
- Persönlich: Besuch im Bürgerbüro nach vorheriger Online-Terminreservierung.
Sonderregelung für Geburtsjahrgänge vor 1953
Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument, der bisherige Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Die Gebühren liegen bei etwa 25 bis 30 Euro.
Personen, die vor 1953 geboren wurden, sind von der aktuellen Frist ausgenommen – sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Weitere Informationen und Formulare: augsburg.de/fuehrerschein-umtausch