Studienbeihilfen aus Stiftungsmitteln 2009

Wer nur zu Studienzwecken in Augsburg wohnt, ist nicht antragsberechtigt. Dagegen sind Augsburger, die an auswärtigen Universitäten oder Fachhochschulen studieren, antragsberechtigt. Anträge auf Studienbeihilfe können ab 1. September 2009 beim Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg, Schießgrabenstr. 4 und der Bürgerinformation am Rathausplatz 1, abgeholt werden.