Stadtverwaltung startet neues Online-Portal
Anträge an die Stadtverwaltung zu stellen ist jetzt bequemer und zeitsparender: Am gestrigen 1. Dezember ging das neue Bürgerservice-Portal der Stadt Augsburg online.
Zwar konnte man schon bisher online eine Feinstaubplakette bestellen, ein Wunschkennzeichen oder einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn man die jeweiligen Unterseiten des städtischen Internetauftritts gefunden hatte. Jetzt befinden sich alle diese Dienste unter einem einzigen Internet-Dach, integriert ins städtische Layout. Neu hinzugekommen ist die Beantragung einer Meldebestätigung (die am häufigsten nachgefragte Verwaltungsleistung), einer Aufenthaltsbescheinigung, der Eintrag von Übermittlungssperren und die Beantragung eines Führungszeugnisses. Als weiterer Dienst steht ab 1. Januar 2015 die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen zur Verfügung.
Ganz komfortabel mit der eID
Zugang zu den Diensten bekommt man sowohl mit als auch ohne Registrierung. Das Anlegen eines Bürgerkontos mit Benutzername und Passwort spart bei wiederholter Nutzung des Portals die Neueingabe persönlicher Daten. Ganz komfortabel wird es mit dem neuen Personalausweis und freigeschalteter eID: Dann holt der Chipleser am eigenen PC sämtliche Daten direkt vom Ausweis. Zwingend erforderlich ist der Personalausweis (oder ein elektronischer Aufenthaltstitel) aber nur für die Beantragung eines Führungszeugnisses. Die Verwaltungsgebühren lassen sich per Kreditkarte oder Giropay begleichen. Fehleingaben wie beispielsweise Zahlendreher bei Hausnummern fängt das System noch nicht selbst ab. Misslingt die automatische Identifikation des Bürgers, greift derzeit die Verwaltung manuell ein.
Mit dem neuen Portal ist Augsburg unter den Top Ten deutscher Städte. Im noch wenig verbreiteten Chiplesegerät, das der Bürger sich zu Preisen ab 30 Euro selbst kaufen muss, sieht Ordnungsreferent Dirk Wurm allerdings den Flaschenhals des Systems. Hier müssen wohl noch einige Jahre vergehen, bis sich die Online-Ausweisfunktion bei Behörden und Unternehmen allgemein durchsetzt.
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